Wohnungsübergabeprotokoll
Füllen Sie das Übergabeprotokoll aus und laden Sie es als PDF herunter — für den Einzug wie für den Auszug, für Wohnung, Haus oder Zimmer. Ein Übergabeprotokoll ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, und genau das macht es gefährlich: Was Ihre Unterschrift kostet, entscheiden Vorschriften, die es gar nicht erwähnen. Diese Vorlage rechnet sie aus. Sie druckt beim Einzug den Vorbehalt des § 536b Satz 3 BGB, ohne den die Minderung und der Schadensersatz für jeden protokollierten Mangel verloren sind, und warnt, wenn er fehlt. Beim Auszug berechnet sie die beiden Sechsmonatsfristen des § 548 BGB — die für den Vermieter läuft ab der Rückgabe, die für den Mieter ab dem Mietende —, zählt die Tage einer Vorenthaltung nach § 546a BGB und prüft die Kaution gegen den Höchstbetrag des § 551 Abs. 1 BGB, der auf die Nettokaltmiete und nicht auf die Warmmiete gerechnet wird.
1. ZUSTAND DER RÄUME BEI DER ÜBERGABE Die Beteiligten haben der Wohnung am 5. Oktober 2026 gemeinsam besichtigt und den nachstehenden Zustand einvernehmlich festgestellt. Das Objekt wurde besenrein und geräumt zurückgegeben.
2. MASSSTAB DER BEURTEILUNG (§ 538 UND § 535 ABS. 1 SATZ 2 BGB) Nach § 538 BGB hat der Mieter Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache, die durch den VERTRAGSGEMÄSSEN GEBRAUCH herbeigeführt werden, NICHT zu vertreten. Gebrauchsübliche Abnutzung ist deshalb kein Schaden, und was in diesem Protokoll als gebrauchsüblich beschrieben ist, wird nicht dadurch zu einem Mangel, dass es hier aufgeführt ist. § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB weist die Pflicht, die Mietsache während der Mietzeit in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu ERHALTEN, dem VERMIETER zu. Ob und in welchem Umfang der Mietvertrag davon wirksam abweicht — etwa durch eine Klausel über Schönheitsreparaturen —, beurteilt sich nach dem Vertrag und ist in diesem Protokoll weder entschieden noch anerkannt.
3. FESTGESTELLTE MÄNGEL Die Beteiligten haben die nachstehend aufgeführten 2 Beanstandungen festgestellt.
4. VOM MIETER EINGEBRACHTE EINRICHTUNGEN Nach § 539 Abs. 2 BGB ist die Mietpartei berechtigt, eine Einrichtung wegzunehmen, mit der sie die Mietsache versehen hat. Nach § 552 Abs. 1 BGB kann die vermietende Partei die Ausübung dieses Rechts durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung abwenden, sofern die Mietpartei kein berechtigtes Interesse an der Wegnahme hat; eine Vereinbarung, die das Wegnahmerecht ausschließt, ist nach § 552 Abs. 2 BGB nur wirksam, wenn ein angemessener Ausgleich vorgesehen ist. Die nachstehenden Gegenstände sind betroffen.
5. ZÄHLERSTÄNDE Die Zählerstände wurden im Beisein beider Beteiligter abgelesen. Sie sind die Grundlage der Betriebskostenabrechnung, und für die gilt eine Ausschlussfrist: Nach § 556 Abs. 3 Satz 2 BGB ist die Abrechnung dem Mieter „spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen", und nach Satz 3 ist die Geltendmachung einer NACHFORDERUNG danach ausgeschlossen, es sei denn, die vermietende Partei hat die Verspätung nicht zu vertreten. Bei einem Abrechnungszeitraum, der am 31. Dezember 2026 endet, muss die Abrechnung danach spätestens am 31. Dezember 2027 zugegangen sein. Umgekehrt hat die Mietpartei nach § 556 Abs. 3 Satz 5 BGB ihrerseits zwölf Monate ab Zugang der Abrechnung, um Einwendungen zu erheben.
6. SCHLÜSSEL Sämtliche 7 Schlüssel wurden vollständig zurückgegeben. Die Mietpartei versichert, keine weiteren Schlüssel und keine Nachfertigungen zurückbehalten zu haben.
7. RÜCKGABE UND FRISTEN ACHTUNG — DIE RÜCKGABE ERFOLGTE NACH DEM ENDE DES MIETVERHÄLTNISSES. Zwischen dem Mietende am 30. September 2026 und dieser Übergabe am 5. Oktober 2026 liegen 5 Tage. Nach § 546 Abs. 1 BGB war die Mietsache nach Beendigung des Mietverhältnisses zurückzugeben; nach § 546a Abs. 1 BGB kann die vermietende Partei für die Dauer der Vorenthaltung als Entschädigung die vereinbarte Miete oder die ortsübliche Miete für vergleichbare Sachen verlangen, und § 546a Abs. 2 BGB lässt die Geltendmachung eines weiteren Schadens ausdrücklich unberührt. Dieses Protokoll beziffert die Entschädigung nicht; es hält allein den Zeitraum fest.
7a. DIE BEIDEN SECHSMONATSFRISTEN DES § 548 BGB § 548 BGB enthält ZWEI Sechsmonatsfristen mit ZWEI verschiedenen Anfangspunkten, und sie werden häufig verwechselt. Nach Abs. 1 verjähren die Ersatzansprüche der VERMIETENDEN Partei wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache in sechs Monaten, beginnend „mit dem Zeitpunkt, in dem er die Mietsache ZURÜCKERHÄLT" — also mit dieser Übergabe, mithin mit Ablauf des 5. April 2027. Nach Abs. 2 verjähren Ansprüche der MIETPARTEI auf Ersatz von Aufwendungen oder auf Gestattung der Wegnahme einer Einrichtung in sechs Monaten „nach der BEENDIGUNG des Mietverhältnisses", mithin mit Ablauf des 30. März 2027. Die beiden Fristen enden hier an VERSCHIEDENEN Tagen, weil die Rückgabe nicht am Tag des Mietendes erfolgt ist. Gerechnet ist nach den §§ 186, 187 Abs. 1 und 188 Abs. 2 und 3 BGB: Der Tag des Ereignisses zählt nicht mit, und fehlt im letzten Monat der namensgleiche Tag, endet die Frist mit dem Ablauf des letzten Tages dieses Monats. § 193 BGB verschiebt diese Tage NICHT auf den nächsten Werktag: Er gilt nach seinem Wortlaut nur, wo eine Willenserklärung abzugeben oder eine Leistung zu bewirken ist, und der bloße Ablauf einer Verjährungsfrist ist weder das eine noch das andere. Das ist unsere Lesart der Vorschrift.
8. MIETSICHERHEIT Die Mietpartei hat eine Sicherheit von 2.520 € vereinbart oder geleistet. Der Höchstbetrag des § 551 Abs. 1 BGB — das Dreifache der Nettokaltmiete von 840 €, also 2.520 € — ist eingehalten. Über die Abrechnung und Rückzahlung der Sicherheit entscheidet dieses Protokoll nicht; es hält allein den Betrag und den Zeitpunkt der Übergabe fest. Das BGB nennt für die Rückzahlung KEINE Frist; maßgeblich ist, dass die Ersatzansprüche der vermietenden Partei nach § 548 Abs. 1 BGB in sechs Monaten ab Rückerhalt verjähren.
9. BEDEUTUNG DIESES PROTOKOLLS Dieses Protokoll ist gesetzlich nicht vorgeschrieben; kein Vordruck und kein Inhalt sind für es angeordnet. Seine Bedeutung ist eine BEWEISFUNKTION: Es hält fest, in welchem Zustand die Mietsache an dem oben genannten Tag übergeben wurde, und beide Seiten bestätigen den festgehaltenen Zustand mit ihrer Unterschrift. Jede Partei erhält eine unterschriebene Ausfertigung. Spätere Änderungen sind nur wirksam, wenn beide Seiten sie unterschreiben.
Warum diese Vorlage
§ 536b Satz 3 BGB: Wer beim Einzug einen Mangel protokolliert, ohne sich seine Rechte vorzubehalten, verliert Minderung und Schadensersatz dafür. Kein umlaufendes Muster druckt diesen Vorbehalt.
§ 548 BGB hat zwei Fristen mit zwei Anfangspunkten: für den Vermieter ab der Rückgabe, für den Mieter ab dem Mietende. Die Vorlage rechnet beide Tage aus.
§ 546a BGB: Für die Dauer der Vorenthaltung kann die Miete verlangt werden. Die Vorlage zählt die Tage zwischen Mietende und Übergabe.
§ 551 Abs. 1 BGB rechnet auf die Nettokaltmiete ohne Betriebskosten. Die Vorlage nennt den Höchstbetrag und warnt, wenn er überschritten ist.
§ 538 BGB: Was durch vertragsgemäßen Gebrauch entsteht, hat der Mieter nicht zu vertreten — in jeder Fassung des Protokolls.
Beschreiben Sie dem Copiloten Ihre Übergabe, und er passt das Protokoll an.
So funktioniert es
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Was im Übergabeprotokoll steht
1. ZUSTAND DER RÄUME BEI DER ÜBERGABE Die Beteiligten haben der Wohnung am 5. Oktober 2026 gemeinsam besichtigt und den nachstehenden Zustand einvernehmlich festgestellt. Das Objekt wurde besenrein und geräumt zurückgegeben.
2. MASSSTAB DER BEURTEILUNG (§ 538 UND § 535 ABS. 1 SATZ 2 BGB) Nach § 538 BGB hat der Mieter Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache, die durch den VERTRAGSGEMÄSSEN GEBRAUCH herbeigeführt werden, NICHT zu vertreten. Gebrauchsübliche Abnutzung ist deshalb kein Schaden, und was in diesem Protokoll als gebrauchsüblich beschrieben ist, wird nicht dadurch zu einem Mangel, dass es hier aufgeführt ist. § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB weist die Pflicht, die Mietsache während der Mietzeit in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu ERHALTEN, dem VERMIETER zu. Ob und in welchem Umfang der Mietvertrag davon wirksam abweicht — etwa durch eine Klausel über Schönheitsreparaturen —, beurteilt sich nach dem Vertrag und ist in diesem Protokoll weder entschieden noch anerkannt.
3. FESTGESTELLTE MÄNGEL Die Beteiligten haben die nachstehend aufgeführten 2 Beanstandungen festgestellt.
4. VOM MIETER EINGEBRACHTE EINRICHTUNGEN Nach § 539 Abs. 2 BGB ist die Mietpartei berechtigt, eine Einrichtung wegzunehmen, mit der sie die Mietsache versehen hat. Nach § 552 Abs. 1 BGB kann die vermietende Partei die Ausübung dieses Rechts durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung abwenden, sofern die Mietpartei kein berechtigtes Interesse an der Wegnahme hat; eine Vereinbarung, die das Wegnahmerecht ausschließt, ist nach § 552 Abs. 2 BGB nur wirksam, wenn ein angemessener Ausgleich vorgesehen ist. Die nachstehenden Gegenstände sind betroffen.
5. ZÄHLERSTÄNDE Die Zählerstände wurden im Beisein beider Beteiligter abgelesen. Sie sind die Grundlage der Betriebskostenabrechnung, und für die gilt eine Ausschlussfrist: Nach § 556 Abs. 3 Satz 2 BGB ist die Abrechnung dem Mieter „spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen", und nach Satz 3 ist die Geltendmachung einer NACHFORDERUNG danach ausgeschlossen, es sei denn, die vermietende Partei hat die Verspätung nicht zu vertreten. Bei einem Abrechnungszeitraum, der am 31. Dezember 2026 endet, muss die Abrechnung danach spätestens am 31. Dezember 2027 zugegangen sein. Umgekehrt hat die Mietpartei nach § 556 Abs. 3 Satz 5 BGB ihrerseits zwölf Monate ab Zugang der Abrechnung, um Einwendungen zu erheben.
6. SCHLÜSSEL Sämtliche 7 Schlüssel wurden vollständig zurückgegeben. Die Mietpartei versichert, keine weiteren Schlüssel und keine Nachfertigungen zurückbehalten zu haben.
7. RÜCKGABE UND FRISTEN ACHTUNG — DIE RÜCKGABE ERFOLGTE NACH DEM ENDE DES MIETVERHÄLTNISSES. Zwischen dem Mietende am 30. September 2026 und dieser Übergabe am 5. Oktober 2026 liegen 5 Tage. Nach § 546 Abs. 1 BGB war die Mietsache nach Beendigung des Mietverhältnisses zurückzugeben; nach § 546a Abs. 1 BGB kann die vermietende Partei für die Dauer der Vorenthaltung als Entschädigung die vereinbarte Miete oder die ortsübliche Miete für vergleichbare Sachen verlangen, und § 546a Abs. 2 BGB lässt die Geltendmachung eines weiteren Schadens ausdrücklich unberührt. Dieses Protokoll beziffert die Entschädigung nicht; es hält allein den Zeitraum fest.
7a. DIE BEIDEN SECHSMONATSFRISTEN DES § 548 BGB § 548 BGB enthält ZWEI Sechsmonatsfristen mit ZWEI verschiedenen Anfangspunkten, und sie werden häufig verwechselt. Nach Abs. 1 verjähren die Ersatzansprüche der VERMIETENDEN Partei wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache in sechs Monaten, beginnend „mit dem Zeitpunkt, in dem er die Mietsache ZURÜCKERHÄLT" — also mit dieser Übergabe, mithin mit Ablauf des 5. April 2027. Nach Abs. 2 verjähren Ansprüche der MIETPARTEI auf Ersatz von Aufwendungen oder auf Gestattung der Wegnahme einer Einrichtung in sechs Monaten „nach der BEENDIGUNG des Mietverhältnisses", mithin mit Ablauf des 30. März 2027. Die beiden Fristen enden hier an VERSCHIEDENEN Tagen, weil die Rückgabe nicht am Tag des Mietendes erfolgt ist. Gerechnet ist nach den §§ 186, 187 Abs. 1 und 188 Abs. 2 und 3 BGB: Der Tag des Ereignisses zählt nicht mit, und fehlt im letzten Monat der namensgleiche Tag, endet die Frist mit dem Ablauf des letzten Tages dieses Monats. § 193 BGB verschiebt diese Tage NICHT auf den nächsten Werktag: Er gilt nach seinem Wortlaut nur, wo eine Willenserklärung abzugeben oder eine Leistung zu bewirken ist, und der bloße Ablauf einer Verjährungsfrist ist weder das eine noch das andere. Das ist unsere Lesart der Vorschrift.
8. MIETSICHERHEIT Die Mietpartei hat eine Sicherheit von 2.520 € vereinbart oder geleistet. Der Höchstbetrag des § 551 Abs. 1 BGB — das Dreifache der Nettokaltmiete von 840 €, also 2.520 € — ist eingehalten. Über die Abrechnung und Rückzahlung der Sicherheit entscheidet dieses Protokoll nicht; es hält allein den Betrag und den Zeitpunkt der Übergabe fest. Das BGB nennt für die Rückzahlung KEINE Frist; maßgeblich ist, dass die Ersatzansprüche der vermietenden Partei nach § 548 Abs. 1 BGB in sechs Monaten ab Rückerhalt verjähren.
9. BEDEUTUNG DIESES PROTOKOLLS Dieses Protokoll ist gesetzlich nicht vorgeschrieben; kein Vordruck und kein Inhalt sind für es angeordnet. Seine Bedeutung ist eine BEWEISFUNKTION: Es hält fest, in welchem Zustand die Mietsache an dem oben genannten Tag übergeben wurde, und beide Seiten bestätigen den festgehaltenen Zustand mit ihrer Unterschrift. Jede Partei erhält eine unterschriebene Ausfertigung. Spätere Änderungen sind nur wirksam, wenn beide Seiten sie unterschreiben.
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Häufige Fragen
Ist ein Übergabeprotokoll Pflicht?
Nein. Keine Vorschrift des BGB verlangt ein Übergabeprotokoll, keine Behörde nimmt es entgegen, und kein Formblatt ist dafür vorgeschrieben. Seine Bedeutung ist reine Beweisfunktion — es hält fest, in welchem Zustand die Wohnung an einem bestimmten Tag übergeben wurde. Gerade deshalb lohnt es sich: Ohne Protokoll müssen sich beide Seiten später auf Erinnerungen stützen. Und gerade deshalb ist es heikel, denn was Ihre Unterschrift bedeutet, entscheiden Vorschriften, die das Protokoll selbst gar nicht erwähnen — allen voran § 536b Satz 3 BGB.
Was passiert, wenn ich beim Einzug einen Mangel eintrage und unterschreibe?
Dann kann es sein, dass Sie damit Ihre Rechte für genau diesen Mangel aufgeben — es sei denn, Sie behalten sie sich ausdrücklich vor. § 536b Satz 3 BGB lautet: „Nimmt der Mieter eine mangelhafte Sache an, obwohl er den Mangel kennt, so kann er die Rechte aus den §§ 536 und 536a nur geltend machen, wenn er sich seine Rechte bei der Annahme vorbehält.“ Gemeint sind die Mietminderung (§ 536 BGB) und der Schadensersatz (§ 536a BGB). Diese Vorlage druckt den Vorbehalt als eigene Ziffer und warnt im Dokument, wenn Mängel eingetragen sind und der Vorbehalt fehlt. Achtung auf die Grenze: Für Mängel, die Sie schon bei Abschluss des Mietvertrags kannten, schließt § 536b Satz 1 BGB die Rechte ohnehin aus; ein Vorbehalt bei der Übergabe holt sie nicht zurück.
Wie lange kann der Vermieter nach dem Auszug noch Forderungen stellen?
Sechs Monate — und der entscheidende Punkt ist, ab wann. § 548 Abs. 1 BGB sagt: „Die Ersatzansprüche des Vermieters wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache verjähren in sechs Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem er die Mietsache zurückerhält.“ Nicht das Mietende zählt also, sondern der Tag der Rückgabe — der Tag dieses Protokolls. Umgekehrt verjähren nach § 548 Abs. 2 BGB Ansprüche des Mieters auf Ersatz von Aufwendungen oder auf Wegnahme einer Einrichtung in sechs Monaten „nach der Beendigung des Mietverhältnisses“. Zwei Fristen, zwei Anfangspunkte, ein Paragraph. Die Vorlage rechnet beide Tage nach den §§ 186, 187 Abs. 1 und 188 Abs. 2 und 3 BGB aus.
Wann muss die Kaution zurückgezahlt werden?
Das BGB nennt dafür KEINE Frist, und das ist die ehrlichste Auskunft zu dieser Frage. Die überall gelesenen „drei bis sechs Monate“ stehen in keinem Gesetz; sie stammen aus der Rechtsprechung, und diese Vorlage zitiert keine Rechtsprechung. Was im Gesetz steht, ist die Frist des § 548 Abs. 1 BGB: Nach sechs Monaten ab Rückerhalt der Wohnung sind die Ersatzansprüche der vermietenden Partei wegen Veränderungen oder Verschlechterungen verjährt. Daneben darf ein Teil der Sicherheit üblicherweise bis zur Betriebskostenabrechnung einbehalten werden, für die § 556 Abs. 3 BGB seinerseits eine Zwölfmonatsfrist setzt. Beide Tage rechnet die Vorlage aus.
Muss ich abgenutzte Stellen im Protokoll als Schaden anerkennen?
Nein. § 538 BGB bestimmt: „Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache, die durch den vertragsgemäßen Gebrauch herbeigeführt werden, hat der Mieter nicht zu vertreten.“ Abgelaufenes Laminat, vergraute Silikonfugen und Dübellöcher in üblichem Umfang sind Gebrauchsspuren und kein Schaden. Beschreiben Sie sie ruhig — dieses Protokoll sagt in jeder Fassung ausdrücklich, dass etwas nicht dadurch zum Mangel wird, dass es hier aufgeführt ist. Die Pflicht, die Wohnung während der Mietzeit in vertragsgemäßem Zustand zu ERHALTEN, liegt nach § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB ohnehin beim Vermieter. Ob eine Schönheitsreparaturklausel in Ihrem Mietvertrag daran wirksam etwas ändert, ist eine Frage des Vertrags und der Rechtsprechung; diese Vorlage entscheidet sie nicht.
Was gilt, wenn die Schlüssel erst nach dem Mietende zurückgehen?
Dann kann das teuer werden. Nach § 546 Abs. 1 BGB ist die Mietsache nach Beendigung des Mietverhältnisses zurückzugeben, und § 546a Abs. 1 BGB gibt der vermietenden Partei „für die Dauer der Vorenthaltung“ als Entschädigung die vereinbarte oder die ortsübliche Vergleichsmiete; § 546a Abs. 2 BGB lässt einen weiteren Schaden ausdrücklich offen. Die Rückgabe umfasst auch die Schlüssel. Die Vorlage vergleicht das Mietende mit dem Übergabedatum, zählt die Tage und sagt es im Dokument — einen Betrag nennt sie nicht, denn welche Miete ortsüblich ist, weiß dieses Formular nicht.
Warum stehen die Zählerstände im Protokoll?
Weil sie die Grundlage der Betriebskostenabrechnung sind und diese Abrechnung eine Ausschlussfrist hat. Nach § 556 Abs. 3 Satz 2 BGB ist die Abrechnung dem Mieter „spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen“, und Satz 3 schließt eine Nachforderung danach aus, es sei denn, die vermietende Partei hat die Verspätung nicht zu vertreten. Umgekehrt hat die Mietpartei nach Satz 5 zwölf Monate ab Zugang der Abrechnung Zeit für Einwendungen. Die Vorlage rechnet den Fristtag aus, sobald Sie das Ende des Abrechnungszeitraums eintragen.
Kann ich das Protokoll auch für ein Haus oder ein WG-Zimmer nutzen?
Ja. Wohnung, Haus und Zimmer sind Wohnraummiete nach denselben Vorschriften, und ein Schalter stellt die Vorlage darauf um — der Titel und die Bezeichnung des Objekts wechseln mit. Nicht gedacht ist sie für zwei andere Fälle: für die Übergabe beim HAUSKAUF, die nach einem notariellen Kaufvertrag zwischen Verkäufer und Käufer stattfindet und einem ganz anderen Regime folgt, und für die GEWERBLICHE Miete, auf die § 578 BGB nur einen Teil dieser Vorschriften erstreckt und für die die Schutzregeln der Wohnraummiete nicht gelten. In beiden Fällen lehnt der Copilot ab, statt ein unpassendes Dokument umzubenennen.
Was mache ich, wenn ein Schlüssel fehlt?
Tragen Sie beide Zahlen ein — wie viele Schlüssel nach dem Mietvertrag ausgegeben wurden und wie viele zurückgekommen sind. Die Vorlage zieht die Bilanz, benennt die Differenz im Dokument und weist darauf hin, dass die Rückgabepflicht des § 546 Abs. 1 BGB auch die Schlüssel erfasst. Halten Sie im Protokoll außerdem fest, wo der fehlende Schlüssel geblieben ist und ob Nachfertigungen bestehen; das ist genau der Punkt, an dem eine spätere Auseinandersetzung ansetzt.
Was ist, wenn der Vermieter nicht selbst kommt?
Dann unterschreibt die Hausverwaltung oder eine andere vertretungsberechtigte Person, und das Protokoll nennt beide Namen: Im Feld für die Vertretung tragen Sie ein, wer erscheint, und die Unterschriftenzeile weist sie als Vertretung für die vermietende Partei aus. Tragen Sie nichts ein, unterschreibt die vermietende Partei selbst. Weitere Anwesende — etwa Zeugen oder die neue Mietpartei — nehmen Sie in das Feld für weitere anwesende Personen auf.
Wie viele Ausfertigungen brauche ich, und wie übergebe ich das Protokoll?
Zwei — eine für jede Seite, beide unterschrieben. Das Protokoll wird nicht bei einer Behörde eingereicht und nicht verschickt: Es entsteht vor Ort in der Wohnung, wird dort von beiden Seiten unterschrieben, und jede Seite nimmt ihre Ausfertigung mit. Drucken Sie das PDF deshalb zweimal aus, bevor Sie zum Termin gehen. Wenn Sie es hinterher noch einmal per E-Mail zusenden wollen, ist das eine Höflichkeit und ersetzt die unterschriebene Papierfassung nicht — eine nachträglich allein ergänzte Zeile trägt ohnehin nichts, weil Änderungen nur wirken, wenn beide Seiten sie unterschreiben.
Ist die Vorlage kostenlos, und kann ich sie bearbeiten und als PDF herunterladen?
Ja, alles drei. Alle Felder sind frei bearbeitbar, und Sie können das Protokoll so oft ausfüllen und als PDF herunterladen, wie Sie möchten — kostenlos und ohne Konto. Für den Einzug und für den Auszug erstellen Sie jeweils ein eigenes Protokoll; beide Fassungen erzeugt dieselbe Vorlage über den Schalter für den Anlass.
Ist das ausgefüllte Protokoll rechtswirksam, und gilt es in ganz Deutschland?
Ja. Das BGB ist Bundesrecht und gilt in allen Ländern. Da für dieses Dokument keine Form vorgeschrieben ist, entsteht seine Wirkung mit den Unterschriften beider Seiten; eine Beglaubigung, ein Stempel oder ein amtlicher Vordruck sind nicht verlangt. Jede Seite sollte eine unterschriebene Ausfertigung erhalten. Änderungen wirken nur, wenn beide Seiten sie unterschreiben — eine nachträglich allein ergänzte Zeile trägt nichts.
Quellen: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), §§ 186, 187, 188, 193, 535, 536, 536a, 536b, 538, 539, 546, 546a, 548, 551, 552 und 556. Gesetzestexte am 18. September 2026 in der geltenden Fassung auf gesetze-im-internet.de geprüft.
Diese Vorlage dient ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und stellt keine Rechts-, Medizin-, Finanz- oder sonstige Fachberatung dar. Wenden Sie sich in Ihrem konkreten Fall an eine qualifizierte Fachperson.