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Verträge · Vorlage

Kaufvertrag Auto

Erstellen Sie den Kaufvertrag für Ihren Gebrauchtwagen in wenigen Minuten und laden Sie ihn als PDF herunter — für einen Pkw ebenso wie für ein Motorrad, einen Anhänger oder ein Wohnmobil. Der Grund, aus dem die meisten Menschen überhaupt einen Kaufvertrag suchen, ist der Gewährleistungsausschluss, und der ist an eine Bedingung geknüpft, die kaum ein Formular ausspricht: Ausschließen darf ihn nur, wer PRIVAT verkauft. § 474 Abs. 1 BGB setzt für den Verbrauchsgüterkauf voraus, dass der Verkäufer Unternehmer ist, und § 476 Abs. 1 BGB nimmt allein dem Unternehmer die Berufung auf eine für den Verbraucher nachteilige Abweichung. Wählen Sie hier „gewerblich“, druckt die Vorlage deshalb keinen Ausschluss, sondern das, was tatsächlich gilt. Und der Ausschluss ist auch für Privatleute kein Freibrief: Nach § 444 BGB können Sie sich auf ihn nicht berufen, soweit Sie einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit übernommen haben — beide Grenzen stehen in diesem Vertrag im Ausschluss selbst. Der zweite teure Punkt kommt nach der Übergabe: Die Fahrzeug-Zulassungsverordnung vom 20. Juli 2023 hat zum 1. September 2023 die alte FZV abgelöst, und nach § 15 Abs. 1 Satz 4 FZV besteht Ihre Mitteilungspflicht, bis der Zulassungsbehörde die Änderung mitgeteilt worden ist. Bis dahin haften Sie als Halter nach § 7 Abs. 1 StVG, müssen die Haftpflichtversicherung aufrechterhalten und schulden die Kraftfahrzeugsteuer. Deshalb liegt diesem Vertrag eine Anlage für die Zulassungsbehörde bei. Diese Vorlage rechnet nichts aus.

Vorschau
KAUFVERTRAG ÜBER EIN GEBRAUCHTES KRAFTFAHRZEUG
Hannover, den 12. September 2026
ZWISCHEN

Miriam Kessler Gartenstraße 9, 30161 Hannover Ausweisdokument: Personalausweis L01X00T47 — nachstehend VERKÄUFER (Privatperson) —

UND

Tobias Wenzel Am Mühlenberg 23, 38102 Braunschweig Ausweisdokument: Personalausweis T22000129 — nachstehend KÄUFER —


§ 1 Kaufgegenstand Der Verkäufer verkauft dem Käufer das Fahrzeug mit den folgenden Merkmalen: Hersteller: Volkswagen Typ und Ausführung: Golf VII 1.4 TSI Comfortline Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN): WVWZZZAUZFW123456 Amtliches Kennzeichen: H-MK 4711 Tag der Erstzulassung: 18. April 2016 Zulassungsbescheinigung Teil II, Nummer: AB123456 Zahl der Vorhalter laut Zulassungsbescheinigung Teil II: 2 Kilometerstand, abgelesen am Tag der Unterzeichnung: 142.380 km Nächste Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO fällig: 31. Mai 2027 Mitverkauftes Zubehör und Papiere: Zwei Schlüssel, Winterreifen auf Stahlfelgen, Bordwerkzeug, Warndreieck, Verbandkasten, Serviceheft Der Verkäufer ist nach § 433 Abs. 1 BGB verpflichtet, dem Käufer das Fahrzeug zu übergeben UND ihm das Eigentum daran zu verschaffen; der Käufer ist nach § 433 Abs. 2 BGB verpflichtet, den Kaufpreis zu zahlen und das Fahrzeug abzunehmen. Der Kilometerstand ist eine am Tag der Unterzeichnung abgelesene Wissenserklärung des Verkäufers; er wird ausdrücklich NICHT als Eigenschaft zugesichert und stellt keine Garantie im Sinne des § 444 BGB dar.

§ 2 Kaufpreis und Zahlung Der Kaufpreis beträgt 8.900,00 €. Er wird bei der Übergabe vollständig in bar gezahlt. Der Verkäufer bestätigt den Empfang des Kaufpreises mit seiner Unterschrift unter diesem Vertrag; eine gesonderte Quittung wird damit entbehrlich. Mit der Einigung und der Übergabe geht das Eigentum nach § 929 Satz 1 BGB auf den Käufer über.

§ 3 Übergabe und Gefahrübergang Das Fahrzeug wird dem Käufer am 12. September 2026 übergeben; übergeben werden zugleich die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, sämtliche Schlüssel und das in § 1 aufgeführte Zubehör. Mit der Übergabe geht nach § 446 Satz 1 BGB die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Käufer über; von der Übergabe an gebühren ihm nach § 446 Satz 2 BGB die Nutzungen und trägt er die Lasten. Der Käufer sorgt dafür, dass ab der Übergabe eine eigene Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung für das Fahrzeug besteht.

§ 4 Zusicherungen des Verkäufers Der Verkäufer versichert, dass er Eigentümer des Fahrzeugs ist und frei darüber verfügen kann, dass Rechte Dritter nicht bestehen — insbesondere keine Sicherungsübereignung an ein Kreditinstitut, kein Eigentumsvorbehalt und keine Pfändung — und dass das Fahrzeug weder gestohlen noch als gestohlen gemeldet ist. Die Parteien vereinbaren als Beschaffenheit im Sinne des § 434 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB, dass das Fahrzeug während der Besitzzeit des Verkäufers keinen Unfallschaden erlitten hat, der über einen Bagatellschaden hinausgeht, und dass dem Verkäufer aus der Zeit davor kein solcher Schaden bekannt ist. Diese Vereinbarung wird von dem Ausschluss in § 5 NICHT erfasst. Dem Verkäufer sind über die in diesem Vertrag genannten hinaus keine Mängel bekannt. Er ist nach § 434 Abs. 3 Satz 4 BGB darauf hingewiesen worden, dass Verbraucher untereinander vereinbaren können, dass einzelne Merkmale nicht zur üblichen Beschaffenheit gehören; maßgeblich ist deshalb, was in diesem Vertrag steht, und nicht, was allgemein erwartet werden könnte.

§ 5 Gewährleistungsausschluss Beide Parteien handeln als Privatpersonen. Die Rechte des Käufers wegen eines Sachmangels nach § 437 BGB — Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung und Schadensersatz — werden hiermit AUSGESCHLOSSEN. Dieser Ausschluss ist zwischen Privatleuten zulässig: § 474 Abs. 1 BGB setzt für den Verbrauchsgüterkauf voraus, dass der Verkäufer Unternehmer ist, und nur ihn bindet § 476 Abs. 1 BGB. Der Ausschluss hat zwei Grenzen, die aus dem Gesetz folgen und hier ausdrücklich gelten. Erstens: Nach § 444 BGB kann sich der Verkäufer auf ihn nicht berufen, soweit er einen Mangel ARGLISTIG VERSCHWIEGEN oder eine GARANTIE für die Beschaffenheit übernommen hat; in diesem Fall verjähren die Ansprüche nach § 438 Abs. 3 BGB erst in der regelmäßigen Verjährungsfrist. Zweitens: Der Ausschluss erfasst NICHT die in § 4 ausdrücklich vereinbarte Beschaffenheit und nicht die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Der Verkäufer schuldet weiterhin die Verschaffung des Eigentums frei von Rechten Dritter (§ 433 Abs. 1 Satz 2 BGB); dieser Ausschluss betrifft Sachmängel.

§ 6 Ummeldung und Mitteilung an die Zulassungsbehörde Der Käufer verpflichtet sich, das Fahrzeug bis zum 19. September 2026 auf seinen Namen umzumelden und dem Verkäufer die neue Zulassungsbescheinigung Teil I unaufgefordert in Kopie zu übersenden. Die Übergabe allein beendet die Pflichten des Verkäufers gegenüber der Zulassungsbehörde NICHT. Nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung sind Änderungen der Angaben zum Halter der zuständigen Zulassungsbehörde unverzüglich mitzuteilen, und nach § 15 Abs. 1 Satz 4 FZV besteht die Verpflichtung, bis der Behörde durch einen der Verpflichteten die Änderungen mitgeteilt worden sind. Kommt niemand ihr nach, kann die Behörde nach § 15 Abs. 1 Satz 5 FZV den Betrieb des Fahrzeugs untersagen. Der Verkäufer ist deshalb ausdrücklich berechtigt, die Veräußerung unter Angabe der Daten des Käufers selbst bei der Zulassungsbehörde anzuzeigen, wenn die Ummeldung bis zum 19. September 2026 nicht nachgewiesen ist. Das liegt in seinem eigenen Interesse: Solange das Fahrzeug auf ihn zugelassen ist, haftet nach § 7 Abs. 1 StVG der Halter für Schäden aus dem Betrieb, muss er nach § 1 PflVG die Haftpflichtversicherung aufrechterhalten, und schuldet nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 in Verbindung mit § 7 Nr. 1 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes die Kraftfahrzeugsteuer diejenige Person, für die das Fahrzeug zum Verkehr zugelassen ist. Im Innenverhältnis trägt der Käufer alle Steuern, Gebühren, Verwarnungs- und Bußgelder sowie sonstige Kosten, die ab der Übergabe entstehen, und stellt den Verkäufer davon frei.

§ 7 Prüfung durch den Käufer Der Käufer bestätigt, die Zulassungsbescheinigung Teil II im ORIGINAL eingesehen und mit dem Ausweisdokument des Verkäufers sowie mit der Fahrzeug-Identifizierungsnummer WVWZZZAUZFW123456 abgeglichen zu haben. Diese Prüfung ist keine Förmelei: Nach § 932 Abs. 2 BGB ist der Erwerber nicht in gutem Glauben, wenn ihm infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt bleibt, dass die Sache dem Veräußerer nicht gehört, und nach § 935 Abs. 1 BGB tritt an einer gestohlenen oder sonst abhandengekommenen Sache ein gutgläubiger Erwerb überhaupt nicht ein. Die Zulassungsbescheinigung Teil II wird nach § 14 Abs. 1 FZV nur ausgefertigt, wenn die Verfügungsberechtigung nachgewiesen ist; sie ist zwar kein Eigentumsnachweis, aber wer sie nicht sieht, kann sich auf guten Glauben kaum berufen. Der Käufer hatte Gelegenheit zu einer Probefahrt und zu einer Untersuchung des Fahrzeugs durch eine Person seines Vertrauens.

§ 8 Schlussbestimmungen Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung. Dieser Vertrag wird in zwei gleichlautenden Ausfertigungen errichtet; jede Partei erhält eine.


RECHTLICHER HINWEIS

WAS DIESES DOKUMENT IST: ein Kaufvertrag zwischen den beiden Parteien, die ihn unterschreiben. Er wird von keiner Behörde ausgestellt und bei keiner eingereicht. Er ersetzt weder die Zulassung noch die Versicherung noch die Hauptuntersuchung.

DER AUSSCHLUSS UND SEINE GRENZEN: Der in § 5 vereinbarte Ausschluss ist zwischen Privatleuten zulässig, aber er ist kein Freibrief. Nach § 444 BGB kann sich der Verkäufer auf ihn nicht berufen, soweit er einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit übernommen hat — und wer einen bekannten Unfallschaden nicht offenlegt, verliert damit genau den Schutz, den er vereinbaren wollte. Legen Sie offen, was Sie wissen; das ist der billigste Teil dieses Geschäfts.

DIE FRIST NACH DER ÜBERGABE: Solange das Fahrzeug auf den Verkäufer zugelassen ist, haftet nach § 7 Abs. 1 StVG der Halter für Schäden aus dem Betrieb, muss er nach § 1 PflVG die Haftpflichtversicherung aufrechterhalten und schuldet nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 in Verbindung mit § 7 Nr. 1 KraftStG die Kraftfahrzeugsteuer. § 15 Abs. 1 Satz 4 FZV lässt die Mitteilungspflicht bestehen, bis der Behörde die Änderung mitgeteilt worden ist. Verlassen Sie sich nicht darauf, dass der Käufer es schon tun wird — die Anlage zu diesem Vertrag ist dafür da.

ZWEI AUSFERTIGUNGEN, ZWEI UNTERSCHRIFTEN: Unterschreiben Sie handschriftlich, jede Partei behält eine Ausfertigung, und fotografieren Sie vor der Übergabe den Kilometerstand und die Zulassungsbescheinigung Teil II. Streichen Sie leere Felder, statt sie offen zu lassen.

KEINE BERECHNUNG: Diese Vorlage berechnet nichts — keinen Preis, keine Steuer, keine Frist und kein Datum. Was oben steht, sind die von Ihnen eingetragenen Angaben.

NICHT ABGEDECKT: geleaste oder finanzierte Fahrzeuge und solche, die einem Kreditinstitut zur Sicherheit übereignet sind (dann liegt die Zulassungsbescheinigung Teil II dort), Nutzfahrzeuge über 3,5 t, Land- und Baumaschinen, Boote und Luftfahrzeuge sowie der Verkauf ins Ausland mit Ausfuhrkennzeichen. Steuerliche Folgen über die Kraftfahrzeugsteuer hinaus werden hier nicht behauptet.

DER VERKÄUFER — mit der Unterschrift zugleich Quittung über den Empfang des Kaufpreises
Unterschrift: Miriam Kessler
DER KÄUFER — mit der Unterschrift zugleich Bestätigung der Übernahme der Papiere und Schlüssel
Unterschrift: Tobias Wenzel

ANLAGE — MITTEILUNG AN DIE ZULASSUNGSBEHÖRDE

Diese Anlage ist kein Behördenformular, sondern die Aufstellung der Angaben, die die Zulassungsbehörde für die Mitteilung nach § 15 Abs. 1 FZV braucht. Sie erfüllt die Pflicht nicht von selbst — sie macht Sie in einem Gang fertig. Der Verkäufer wendet sich damit an die Zulassungsbehörde, wenn die Ummeldung bis zum 19. September 2026 nicht nachgewiesen ist.

Fahrzeug: Volkswagen Golf VII 1.4 TSI Comfortline · FIN WVWZZZAUZFW123456 · Kennzeichen H-MK 4711
Bisheriger Halter: Miriam Kessler, Gartenstraße 9, 30161 Hannover
Erwerber: Tobias Wenzel, Am Mühlenberg 23, 38102 Braunschweig, Ausweis Personalausweis T22000129
Tag der Veräußerung und der Übergabe: 12. September 2026
Zulassungsbescheinigung Teil II: Nummer AB123456 — im Original an den Erwerber übergeben
DER BISHERIGE HALTER — ORT, DATUM UND UNTERSCHRIFT
Unterschrift: Miriam Kessler
GratisBearbeitbarPDF-DownloadOhne Anmeldung

Warum diese Vorlage

Der Ausschluss, der wirklich hält

Nur eine Privatperson darf die Gewährleistung ausschließen (§§ 474, 476 BGB). Die Vorlage prüft das und druckt einem gewerblichen Verkäufer keinen Ausschluss, der ohnehin nicht trägt.

Die zwei Grenzen des § 444 BGB

Arglist und Garantie stehen im Ausschluss selbst, nicht im Kleingedruckten — denn genau darüber wird hinterher gestritten.

Nach der neuen FZV, nicht nach der alten

Die Verordnung von 2023 hat die von 2011 abgelöst. Der Vertrag zitiert § 15 Abs. 1 FZV und sagt, dass Ihre Pflicht bis zur Mitteilung an die Behörde bestehen bleibt.

Anlage für die Zulassungsbehörde

Alle Angaben, die die Behörde für die Mitteilung braucht, liegen unterschriftsfertig bei — damit die Ummeldung nicht am Käufer hängen bleibt.

Auch Motorrad, Anhänger und Wohnmobil

Eine Vorlage, vier Fahrzeugarten: Titel, Fahrzeugblock und Klauseln stellen sich um.

Mit KI erstellt

Beschreiben Sie den Verkauf dem Copiloten, und er füllt den Vertrag für Sie aus.

So funktioniert es

1
Fahrzeug und Parteien eintragen

Hersteller, Typ, FIN, Kennzeichen und die Angaben beider Seiten — die Vorschau baut sich mit.

2
Mit KI anpassen

Felder ausfüllen oder dem Copiloten in normalem Deutsch sagen, was geändert werden soll.

3
Zweimal ausdrucken und unterschreiben

PDF erzeugen, zwei Ausfertigungen unterschreiben, je eine behalten — und die Anlage für die Zulassungsbehörde nutzen.

Was im Kaufvertrag steht

Verkäufer und Käufer mit Anschrift und Ausweisdokument
Ob der Verkäufer privat oder gewerblich handelt
Fahrzeugart: Pkw, Kraftrad, Anhänger oder Wohnmobil
Hersteller, Typ, FIN und amtliches Kennzeichen
Erstzulassung, Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil II und Zahl der Vorhalter
Kilometerstand als abgelesene Wissenserklärung, ausdrücklich ohne Zusicherung
Termin der nächsten Hauptuntersuchung und mitverkauftes Zubehör
Kaufpreis, Zahlungsart und — bei Überweisung — der Eigentumsvorbehalt bis zur Gutschrift
Übergabe und Gefahrübergang nach § 446 BGB
Die Zusicherung des Eigentums und der Lastenfreiheit
Unfallfreiheit als Beschaffenheit — oder die Offenlegung des bekannten Schadens
Der Gewährleistungsausschluss mit den Grenzen des § 444 BGB
Ummeldung, Mitteilung nach § 15 Abs. 1 FZV und die Freistellung ab der Übergabe
Der Prüfhinweis für den Käufer zur Zulassungsbescheinigung Teil II
Unterschriften beider Parteien und die Anlage für die Zulassungsbehörde
KAUFVERTRAG ÜBER EIN GEBRAUCHTES KRAFTFAHRZEUG
Hannover, den 12. September 2026
ZWISCHEN

Miriam Kessler Gartenstraße 9, 30161 Hannover Ausweisdokument: Personalausweis L01X00T47 — nachstehend VERKÄUFER (Privatperson) —

UND

Tobias Wenzel Am Mühlenberg 23, 38102 Braunschweig Ausweisdokument: Personalausweis T22000129 — nachstehend KÄUFER —


§ 1 Kaufgegenstand Der Verkäufer verkauft dem Käufer das Fahrzeug mit den folgenden Merkmalen: Hersteller: Volkswagen Typ und Ausführung: Golf VII 1.4 TSI Comfortline Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN): WVWZZZAUZFW123456 Amtliches Kennzeichen: H-MK 4711 Tag der Erstzulassung: 18. April 2016 Zulassungsbescheinigung Teil II, Nummer: AB123456 Zahl der Vorhalter laut Zulassungsbescheinigung Teil II: 2 Kilometerstand, abgelesen am Tag der Unterzeichnung: 142.380 km Nächste Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO fällig: 31. Mai 2027 Mitverkauftes Zubehör und Papiere: Zwei Schlüssel, Winterreifen auf Stahlfelgen, Bordwerkzeug, Warndreieck, Verbandkasten, Serviceheft Der Verkäufer ist nach § 433 Abs. 1 BGB verpflichtet, dem Käufer das Fahrzeug zu übergeben UND ihm das Eigentum daran zu verschaffen; der Käufer ist nach § 433 Abs. 2 BGB verpflichtet, den Kaufpreis zu zahlen und das Fahrzeug abzunehmen. Der Kilometerstand ist eine am Tag der Unterzeichnung abgelesene Wissenserklärung des Verkäufers; er wird ausdrücklich NICHT als Eigenschaft zugesichert und stellt keine Garantie im Sinne des § 444 BGB dar.

§ 2 Kaufpreis und Zahlung Der Kaufpreis beträgt 8.900,00 €. Er wird bei der Übergabe vollständig in bar gezahlt. Der Verkäufer bestätigt den Empfang des Kaufpreises mit seiner Unterschrift unter diesem Vertrag; eine gesonderte Quittung wird damit entbehrlich. Mit der Einigung und der Übergabe geht das Eigentum nach § 929 Satz 1 BGB auf den Käufer über.

§ 3 Übergabe und Gefahrübergang Das Fahrzeug wird dem Käufer am 12. September 2026 übergeben; übergeben werden zugleich die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, sämtliche Schlüssel und das in § 1 aufgeführte Zubehör. Mit der Übergabe geht nach § 446 Satz 1 BGB die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Käufer über; von der Übergabe an gebühren ihm nach § 446 Satz 2 BGB die Nutzungen und trägt er die Lasten. Der Käufer sorgt dafür, dass ab der Übergabe eine eigene Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung für das Fahrzeug besteht.

§ 4 Zusicherungen des Verkäufers Der Verkäufer versichert, dass er Eigentümer des Fahrzeugs ist und frei darüber verfügen kann, dass Rechte Dritter nicht bestehen — insbesondere keine Sicherungsübereignung an ein Kreditinstitut, kein Eigentumsvorbehalt und keine Pfändung — und dass das Fahrzeug weder gestohlen noch als gestohlen gemeldet ist. Die Parteien vereinbaren als Beschaffenheit im Sinne des § 434 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB, dass das Fahrzeug während der Besitzzeit des Verkäufers keinen Unfallschaden erlitten hat, der über einen Bagatellschaden hinausgeht, und dass dem Verkäufer aus der Zeit davor kein solcher Schaden bekannt ist. Diese Vereinbarung wird von dem Ausschluss in § 5 NICHT erfasst. Dem Verkäufer sind über die in diesem Vertrag genannten hinaus keine Mängel bekannt. Er ist nach § 434 Abs. 3 Satz 4 BGB darauf hingewiesen worden, dass Verbraucher untereinander vereinbaren können, dass einzelne Merkmale nicht zur üblichen Beschaffenheit gehören; maßgeblich ist deshalb, was in diesem Vertrag steht, und nicht, was allgemein erwartet werden könnte.

§ 5 Gewährleistungsausschluss Beide Parteien handeln als Privatpersonen. Die Rechte des Käufers wegen eines Sachmangels nach § 437 BGB — Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung und Schadensersatz — werden hiermit AUSGESCHLOSSEN. Dieser Ausschluss ist zwischen Privatleuten zulässig: § 474 Abs. 1 BGB setzt für den Verbrauchsgüterkauf voraus, dass der Verkäufer Unternehmer ist, und nur ihn bindet § 476 Abs. 1 BGB. Der Ausschluss hat zwei Grenzen, die aus dem Gesetz folgen und hier ausdrücklich gelten. Erstens: Nach § 444 BGB kann sich der Verkäufer auf ihn nicht berufen, soweit er einen Mangel ARGLISTIG VERSCHWIEGEN oder eine GARANTIE für die Beschaffenheit übernommen hat; in diesem Fall verjähren die Ansprüche nach § 438 Abs. 3 BGB erst in der regelmäßigen Verjährungsfrist. Zweitens: Der Ausschluss erfasst NICHT die in § 4 ausdrücklich vereinbarte Beschaffenheit und nicht die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Der Verkäufer schuldet weiterhin die Verschaffung des Eigentums frei von Rechten Dritter (§ 433 Abs. 1 Satz 2 BGB); dieser Ausschluss betrifft Sachmängel.

§ 6 Ummeldung und Mitteilung an die Zulassungsbehörde Der Käufer verpflichtet sich, das Fahrzeug bis zum 19. September 2026 auf seinen Namen umzumelden und dem Verkäufer die neue Zulassungsbescheinigung Teil I unaufgefordert in Kopie zu übersenden. Die Übergabe allein beendet die Pflichten des Verkäufers gegenüber der Zulassungsbehörde NICHT. Nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung sind Änderungen der Angaben zum Halter der zuständigen Zulassungsbehörde unverzüglich mitzuteilen, und nach § 15 Abs. 1 Satz 4 FZV besteht die Verpflichtung, bis der Behörde durch einen der Verpflichteten die Änderungen mitgeteilt worden sind. Kommt niemand ihr nach, kann die Behörde nach § 15 Abs. 1 Satz 5 FZV den Betrieb des Fahrzeugs untersagen. Der Verkäufer ist deshalb ausdrücklich berechtigt, die Veräußerung unter Angabe der Daten des Käufers selbst bei der Zulassungsbehörde anzuzeigen, wenn die Ummeldung bis zum 19. September 2026 nicht nachgewiesen ist. Das liegt in seinem eigenen Interesse: Solange das Fahrzeug auf ihn zugelassen ist, haftet nach § 7 Abs. 1 StVG der Halter für Schäden aus dem Betrieb, muss er nach § 1 PflVG die Haftpflichtversicherung aufrechterhalten, und schuldet nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 in Verbindung mit § 7 Nr. 1 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes die Kraftfahrzeugsteuer diejenige Person, für die das Fahrzeug zum Verkehr zugelassen ist. Im Innenverhältnis trägt der Käufer alle Steuern, Gebühren, Verwarnungs- und Bußgelder sowie sonstige Kosten, die ab der Übergabe entstehen, und stellt den Verkäufer davon frei.

§ 7 Prüfung durch den Käufer Der Käufer bestätigt, die Zulassungsbescheinigung Teil II im ORIGINAL eingesehen und mit dem Ausweisdokument des Verkäufers sowie mit der Fahrzeug-Identifizierungsnummer WVWZZZAUZFW123456 abgeglichen zu haben. Diese Prüfung ist keine Förmelei: Nach § 932 Abs. 2 BGB ist der Erwerber nicht in gutem Glauben, wenn ihm infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt bleibt, dass die Sache dem Veräußerer nicht gehört, und nach § 935 Abs. 1 BGB tritt an einer gestohlenen oder sonst abhandengekommenen Sache ein gutgläubiger Erwerb überhaupt nicht ein. Die Zulassungsbescheinigung Teil II wird nach § 14 Abs. 1 FZV nur ausgefertigt, wenn die Verfügungsberechtigung nachgewiesen ist; sie ist zwar kein Eigentumsnachweis, aber wer sie nicht sieht, kann sich auf guten Glauben kaum berufen. Der Käufer hatte Gelegenheit zu einer Probefahrt und zu einer Untersuchung des Fahrzeugs durch eine Person seines Vertrauens.

§ 8 Schlussbestimmungen Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung. Dieser Vertrag wird in zwei gleichlautenden Ausfertigungen errichtet; jede Partei erhält eine.


RECHTLICHER HINWEIS

WAS DIESES DOKUMENT IST: ein Kaufvertrag zwischen den beiden Parteien, die ihn unterschreiben. Er wird von keiner Behörde ausgestellt und bei keiner eingereicht. Er ersetzt weder die Zulassung noch die Versicherung noch die Hauptuntersuchung.

DER AUSSCHLUSS UND SEINE GRENZEN: Der in § 5 vereinbarte Ausschluss ist zwischen Privatleuten zulässig, aber er ist kein Freibrief. Nach § 444 BGB kann sich der Verkäufer auf ihn nicht berufen, soweit er einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit übernommen hat — und wer einen bekannten Unfallschaden nicht offenlegt, verliert damit genau den Schutz, den er vereinbaren wollte. Legen Sie offen, was Sie wissen; das ist der billigste Teil dieses Geschäfts.

DIE FRIST NACH DER ÜBERGABE: Solange das Fahrzeug auf den Verkäufer zugelassen ist, haftet nach § 7 Abs. 1 StVG der Halter für Schäden aus dem Betrieb, muss er nach § 1 PflVG die Haftpflichtversicherung aufrechterhalten und schuldet nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 in Verbindung mit § 7 Nr. 1 KraftStG die Kraftfahrzeugsteuer. § 15 Abs. 1 Satz 4 FZV lässt die Mitteilungspflicht bestehen, bis der Behörde die Änderung mitgeteilt worden ist. Verlassen Sie sich nicht darauf, dass der Käufer es schon tun wird — die Anlage zu diesem Vertrag ist dafür da.

ZWEI AUSFERTIGUNGEN, ZWEI UNTERSCHRIFTEN: Unterschreiben Sie handschriftlich, jede Partei behält eine Ausfertigung, und fotografieren Sie vor der Übergabe den Kilometerstand und die Zulassungsbescheinigung Teil II. Streichen Sie leere Felder, statt sie offen zu lassen.

KEINE BERECHNUNG: Diese Vorlage berechnet nichts — keinen Preis, keine Steuer, keine Frist und kein Datum. Was oben steht, sind die von Ihnen eingetragenen Angaben.

NICHT ABGEDECKT: geleaste oder finanzierte Fahrzeuge und solche, die einem Kreditinstitut zur Sicherheit übereignet sind (dann liegt die Zulassungsbescheinigung Teil II dort), Nutzfahrzeuge über 3,5 t, Land- und Baumaschinen, Boote und Luftfahrzeuge sowie der Verkauf ins Ausland mit Ausfuhrkennzeichen. Steuerliche Folgen über die Kraftfahrzeugsteuer hinaus werden hier nicht behauptet.

DER VERKÄUFER — mit der Unterschrift zugleich Quittung über den Empfang des Kaufpreises
Unterschrift: Miriam Kessler
DER KÄUFER — mit der Unterschrift zugleich Bestätigung der Übernahme der Papiere und Schlüssel
Unterschrift: Tobias Wenzel

ANLAGE — MITTEILUNG AN DIE ZULASSUNGSBEHÖRDE

Diese Anlage ist kein Behördenformular, sondern die Aufstellung der Angaben, die die Zulassungsbehörde für die Mitteilung nach § 15 Abs. 1 FZV braucht. Sie erfüllt die Pflicht nicht von selbst — sie macht Sie in einem Gang fertig. Der Verkäufer wendet sich damit an die Zulassungsbehörde, wenn die Ummeldung bis zum 19. September 2026 nicht nachgewiesen ist.

Fahrzeug: Volkswagen Golf VII 1.4 TSI Comfortline · FIN WVWZZZAUZFW123456 · Kennzeichen H-MK 4711
Bisheriger Halter: Miriam Kessler, Gartenstraße 9, 30161 Hannover
Erwerber: Tobias Wenzel, Am Mühlenberg 23, 38102 Braunschweig, Ausweis Personalausweis T22000129
Tag der Veräußerung und der Übergabe: 12. September 2026
Zulassungsbescheinigung Teil II: Nummer AB123456 — im Original an den Erwerber übergeben
DER BISHERIGE HALTER — ORT, DATUM UND UNTERSCHRIFT
Unterschrift: Miriam Kessler

Häufige Fragen

Kostet die Vorlage etwas, oder ist sie gratis?

Sie ist gratis. Füllen Sie sie aus, passen Sie sie an und laden Sie sie als PDF herunter — ohne Kosten und ohne Anmeldung.

Kann ich die Vorlage bearbeiten und einzelne Sätze modifizieren?

Ja. Ändern Sie jedes Feld und jeden Satz selbst, oder sagen Sie dem Copiloten in normalem Deutsch, was anders sein soll. Sie können die Anzeige außerdem auf Englisch umschalten, wenn Sie den Vertrag zweisprachig prüfen oder einem Käufer ohne Deutschkenntnisse zeigen möchten.

Kann ich den Kaufvertrag als PDF herunterladen?

Ja. Die Vorlage erzeugt ein PDF. Drucken Sie es zweimal aus: Jede Partei unterschreibt beide Ausfertigungen handschriftlich und behält eine.

Wie übergebe ich den Vertrag, und was bekommt der Käufer mit?

Drucken Sie das PDF ZWEIMAL aus. Beide Parteien unterschreiben beide Ausfertigungen handschriftlich, und jede Seite behält eine — ein Vertrag, den nur eine Seite besitzt, nützt im Streit wenig. Mit dem Fahrzeug übergeben Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II im Original, sämtliche Schlüssel sowie das Zubehör und die Papiere, die Sie in § 1 aufgeführt haben; der Käufer bestätigt das mit seiner Unterschrift. Ein Versand per E-Mail ist möglich, ersetzt aber die unterschriebene Ausfertigung nicht: Für den Kaufvertrag selbst schreibt das Gesetz zwar keine Form vor, doch beweisen müssen Sie ihn trotzdem. Fotografieren Sie vor der Übergabe den Kilometerstand und die Zulassungsbescheinigung Teil II. Die ANLAGE reichen Sie nicht mit dem Vertrag ein — sie ist für Ihren Gang zur Zulassungsbehörde gedacht.

Muss ein Kaufvertrag über ein Auto schriftlich sein?

Rechtlich nicht. Ein Kaufvertrag über eine bewegliche Sache ist auch mündlich wirksam; das Gesetz verlangt für ihn keine Form. Praktisch ist die Schriftform trotzdem fast unverzichtbar, und zwar aus drei Gründen. Erstens ist der Gewährleistungsausschluss eine VEREINBARUNG, die Sie im Streitfall beweisen müssen — mündlich beweisen Sie sie nicht. Zweitens hängt nach § 444 BGB alles daran, was offengelegt wurde; ein unterschriebenes Blatt hält das fest. Drittens braucht die Zulassungsbehörde für die Mitteilung nach § 15 Abs. 1 FZV die Daten des Erwerbers, und die haben Sie hinterher nur, wenn Sie sie aufgeschrieben haben.

Ist ein mit dieser Vorlage erstellter Vertrag rechtswirksam?

Er kann es sein. Ein Kaufvertrag über ein Fahrzeug ist formfrei, und die Vorlage enthält die Angaben und Klauseln, die ein solcher Vertrag üblicherweise braucht. Ob er in Ihrem Fall trägt, hängt an Dingen, die wir nicht prüfen können: ob die Angaben stimmen, ob der Verkäufer wirklich Eigentümer ist, ob ein bekannter Schaden offengelegt wurde und ob der Verkäufer privat oder gewerblich handelt. Wir prüfen Ihren Einzelfall nicht und ersetzen keine Rechtsberatung.

Gilt die Vorlage in ganz Deutschland?

Ja. Das BGB, das Straßenverkehrsgesetz, die Fahrzeug-Zulassungsverordnung und das Kraftfahrzeugsteuergesetz sind Bundesrecht und gelten in allen sechzehn Ländern gleich — die Vorlage funktioniert in Hamburg wie in München, Köln, Leipzig oder Stuttgart. Unterschiedlich sind allenfalls die Öffnungszeiten und die Gebühren Ihrer Zulassungsstelle. Für einen Verkauf ins Ausland ist die Vorlage nicht gedacht.

Darf ich als Privatperson die Gewährleistung ausschließen?

Ja, und zwar vollständig — das ist der wichtigste Unterschied zwischen Ihnen und einem Händler. Der Grund steht in zwei Vorschriften: § 474 Abs. 1 BGB definiert den Verbrauchsgüterkauf als Vertrag, durch den ein Verbraucher von einem UNTERNEHMER eine Ware kauft, und § 476 Abs. 1 Satz 1 BGB bestimmt, dass sich der UNTERNEHMER auf eine für den Verbraucher nachteilige Abweichung nicht berufen kann. Wo kein Unternehmer verkauft, greift diese Sperre nicht. Verkaufen Sie dagegen gewerblich, dürfen Sie nicht ausschließen — und diese Vorlage druckt Ihnen dann auch keinen Ausschluss, weil ein unwirksamer Ausschluss beiden Seiten schadet. Wer als Händler formal „im Namen“ eines privaten Halters verkauft, kommt damit ebenfalls nicht durch: § 476 Abs. 4 BGB erstreckt die Regeln ausdrücklich auf die Umgehung durch „anderweitige Gestaltungen“.

Was bringt mir „gekauft wie gesehen“?

Weniger, als fast alle glauben, und deshalb steht die Formel in dieser Vorlage nicht. Sie kommt in keinem Gesetz vor, und ihr natürlicher Gehalt deckt sich weitgehend mit einer Regel, die ohnehin gilt: Nach § 442 Abs. 1 Satz 1 BGB sind die Rechte des Käufers wegen eines Mangels ausgeschlossen, wenn er den Mangel bei Vertragsschluss KENNT. Für sichtbare Dinge brauchen Sie den Satz also gar nicht, und für die verborgenen Mängel — Getriebe, Motor, Rost unter der Verkleidung, also genau das, worüber je gestritten wird — leistet er kaum etwas. Diese Vorlage schließt stattdessen ausdrücklich die Rechte aus § 437 BGB aus und nennt in derselben Klausel die beiden Grenzen des § 444 BGB.

Was passiert, wenn ich einen Unfallschaden verschweige?

Dann verlieren Sie genau den Schutz, den Sie sich mit dem Ausschluss verschaffen wollten. Nach § 444 BGB kann sich der Verkäufer auf eine Vereinbarung, durch die die Rechte des Käufers ausgeschlossen oder beschränkt werden, nicht berufen, soweit er den Mangel ARGLISTIG VERSCHWIEGEN oder eine GARANTIE für die Beschaffenheit übernommen hat. Dazu kommt die Zeit: Hat der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen, verjähren die Ansprüche nach § 438 Abs. 3 BGB erst in der regelmäßigen Verjährungsfrist statt in den zwei Jahren des § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB. Deshalb löscht diese Vorlage den Satz nicht, wenn Sie „nicht unfallfrei“ wählen, sondern verlangt die Beschreibung des Schadens — und warnt sichtbar im Dokument, wenn das Feld leer bleibt.

Muss ich den Verkauf der Zulassungsstelle melden?

Ja, und die Übergabe erledigt das nicht. Achten Sie darauf, welche Vorschrift zitiert wird: Die Fahrzeug-Zulassungsverordnung vom 20. Juli 2023 ist am 1. September 2023 in Kraft getreten und hat die FZV von 2011 ersetzt, sodass Hinweise auf die frühere Nummerierung überholt sind. Heute gilt § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 FZV: Änderungen der Angaben zum Halter sind der zuständigen Zulassungsbehörde unverzüglich mitzuteilen. Entscheidend ist Satz 4 — die Verpflichtung besteht, bis der Behörde durch einen der Verpflichteten die Änderungen mitgeteilt worden sind. Kommt niemand ihr nach, kann die Behörde nach Satz 5 den Betrieb des Fahrzeugs untersagen. Verlassen Sie sich deshalb nicht darauf, dass der Käufer es schon tun wird; die Anlage zu diesem Vertrag enthält alle Angaben, die die Behörde dafür braucht.

Wofür hafte ich, solange das Auto noch auf mich zugelassen ist?

Für drei Dinge, und alle drei kosten Geld. Erstens die Haftung: Nach § 7 Abs. 1 StVG ist der HALTER verpflichtet, den Schaden zu ersetzen, wenn beim Betrieb des Kraftfahrzeugs ein Mensch getötet oder verletzt oder eine Sache beschädigt wird — das trifft Sie unabhängig von einem Verschulden. Zweitens die Versicherung: § 1 PflVG verpflichtet den Halter, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen UND aufrechtzuerhalten. Drittens die Steuer: Nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 KraftStG dauert die Steuerpflicht, solange das Fahrzeug zum Verkehr zugelassen ist, und nach § 7 Nr. 1 KraftStG ist Steuerschuldner die Person, FÜR DIE das Fahrzeug zugelassen ist. Kündigen Sie Ihre Versicherung deshalb erst, wenn die Ummeldung oder die Außerbetriebsetzung nachgewiesen ist — nicht vorher.

Worauf muss ich als Käufer achten, damit ich wirklich Eigentümer werde?

Auf die Zulassungsbescheinigung Teil II, und zwar im Original. Eigentum geht nach § 929 Satz 1 BGB durch Einigung und Übergabe über — aber nur, wenn der Verkäufer auch Eigentümer ist. Gehört ihm das Fahrzeug nicht, können Sie es nach § 932 BGB gutgläubig erwerben, jedoch NICHT, wenn Ihnen der fehlende Eigentumsübergang „infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt“ geblieben ist (§ 932 Abs. 2 BGB) — und war das Fahrzeug gestohlen, scheidet ein gutgläubiger Erwerb nach § 935 Abs. 1 BGB von vornherein ganz aus. Die Zulassungsbescheinigung Teil II wird nach § 14 Abs. 1 FZV nur ausgefertigt, wenn die Verfügungsberechtigung nachgewiesen ist. Sie ist deshalb zwar kein Eigentumsnachweis, aber wer sie nie gesehen hat, wird sich auf guten Glauben schwer berufen können. Prüfen Sie sie, gleichen Sie die FIN ab und vergleichen Sie den Namen mit dem Ausweis des Verkäufers.

Kann ich die Vorlage auch für ein Motorrad, einen Anhänger oder ein Wohnmobil nutzen?

Ja. Wählen Sie die Fahrzeugart, und Titel, Fahrzeugblock und Klauseltext stellen sich um; die Rechtslage ist dieselbe, denn BGB, StVG, FZV und Kraftfahrzeugsteuergesetz unterscheiden hier nicht nach Fahrzeugklasse. Nicht gedacht ist die Vorlage für Nutzfahrzeuge über 3,5 t, Land- und Baumaschinen, Boote und Luftfahrzeuge sowie für geleaste, finanzierte oder einem Kreditinstitut zur Sicherheit übereignete Fahrzeuge — in diesen Fällen liegt die Zulassungsbescheinigung Teil II bei der Bank, und der Verkauf braucht deren Mitwirkung.

Verfasst von: Thorben Rasmus IdelGeprüft von: Nahar GevaAktualisiert · 03.09.2026

Quellen: Bürgerliches Gesetzbuch — § 13 (Verbraucher), § 14 Abs. 1 (Unternehmer), § 433 (vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag), § 434 (Sachmangel; Abs. 3 Satz 4 zur Vereinbarung unter Verbrauchern), § 437 (Rechte des Käufers bei Mängeln), § 438 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 und Abs. 3 (Verjährung in zwei Jahren ab Ablieferung; regelmäßige Frist bei arglistigem Verschweigen), § 442 Abs. 1 (Kenntnis des Käufers), § 444 (Haftungsausschluss unwirksam bei Arglist oder Garantie), § 446 (Gefahrübergang, Nutzungen und Lasten mit der Übergabe), § 474 Abs. 1 (Verbrauchsgüterkauf ist der Kauf eines Verbrauchers von einem Unternehmer), § 476 Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 4 (abweichende Vereinbarungen, Verkürzung der Verjährung bei gebrauchten Waren nur unter zwei ausdrücklichen Bedingungen, Umgehungsverbot), § 929 Satz 1 (Übereignung durch Einigung und Übergabe), § 932 Abs. 2 (kein guter Glaube bei grober Fahrlässigkeit) und § 935 Abs. 1 (kein gutgläubiger Erwerb an abhandengekommenen Sachen). Fahrzeug-Zulassungsverordnung vom 20. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 199), in Kraft seit dem 1. September 2023 und an die Stelle der FZV 2011 getreten — § 14 Abs. 1 (Ausfertigung der Zulassungsbescheinigung Teil II nur gegen Nachweis der Verfügungsberechtigung) und § 15 Abs. 1 (Mitteilungspflichten bei Änderungen; Satz 4: die Verpflichtung besteht bis zur Mitteilung an die Behörde; Satz 5: Untersagung des Betriebs). Straßenverkehrsgesetz § 7 Abs. 1 (Haftung des Halters). Pflichtversicherungsgesetz § 1 (Pflicht des Halters, die Haftpflichtversicherung abzuschließen und aufrechtzuerhalten). Kraftfahrzeugsteuergesetz § 5 Abs. 1 Nr. 1 (Dauer der Steuerpflicht) und § 7 Nr. 1 (Steuerschuldner ist die Person, für die das Fahrzeug zugelassen ist). Alle Texte wurden in der amtlichen Fassung auf gesetze-im-internet.de gelesen; das Datum der Prüfung steht im Quellenblock der Vorlage. Es wird keine Gerichtsentscheidung zitiert.

Diese Vorlage dient ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und stellt keine Rechts-, Medizin-, Finanz- oder sonstige Fachberatung dar. Wenden Sie sich in Ihrem konkreten Fall an eine qualifizierte Fachperson.