Zum Inhalt springen
Formularia.ai
Verträge · Vorlage

Aufhebungsvertrag

Füllen Sie den Aufhebungsvertrag aus und laden Sie ihn als PDF herunter: den Vertrag, mit dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis einvernehmlich beenden. § 623 BGB nennt ihn AUFLÖSUNGSVERTRAG und verlangt für ihn die Schriftform — „die elektronische Form ist ausgeschlossen", was jede Unterschrift per E-Mail oder Signaturdienst unwirksam macht. Diese Vorlage schreibt das nicht nur hin, sie RECHNET: Aus dem Eintrittsdatum ermittelt sie die ordentliche Kündigungsfrist des Arbeitgebers nach § 622 BGB, daraus den Tag, an dem das Arbeitsverhältnis ohne diesen Vertrag geendet hätte, und daraus die Dauer der Sperrzeit nach § 159 Abs. 3 SGB III — zwölf, sechs oder drei Wochen. Ist eine Abfindung vereinbart, prüft sie zusätzlich das Ruhen nach § 158 SGB III, die zweite Sperre, die kaum ein Muster erwähnt. Und sie ordnet die Abfindung am einzigen Maßstab ein, den das Gesetz kennt: den 0,5 Monatsverdiensten je Jahr aus § 1a Abs. 2 KSchG, die aus diesem Vertrag gerade keinen Anspruch begründen.

Vorschau
AUFHEBUNGSVERTRAG
Hamburg, den 17. September 2026
ZWISCHEN DEN PARTEIEN

Nordlicht Medientechnik GmbH, Holstenwall 12, 20355 Hamburg — nachfolgend „der Arbeitgeber" —

und Katrin Böhmer, Eimsbütteler Chaussee 88, 20259 Hamburg — nachfolgend „der Arbeitnehmer" —

wird zur einvernehmlichen Beendigung des seit dem 1. April 2017 bestehenden Arbeitsverhältnisses (Tätigkeit: Projektleiterin Veranstaltungstechnik) der folgende Aufhebungsvertrag geschlossen. § 623 BGB bezeichnet diesen Vertrag als AUFLÖSUNGSVERTRAG; beide Bezeichnungen meinen dasselbe Rechtsgeschäft.


§ 1 BEENDIGUNG DES ARBEITSVERHÄLTNISSES Die Parteien sind sich darüber einig, dass das zwischen ihnen bestehende Arbeitsverhältnis mit Ablauf des 31. Oktober 2026 endet. Die Beendigung erfolgt einvernehmlich und nicht durch Kündigung.

§ 2 VERANLASSUNG UND FOLGEN FÜR DAS ARBEITSLOSENGELD Dieser Vertrag kommt auf Veranlassung des Arbeitgebers zustande. Diese Angabe ist eine TATSACHENANGABE und keine rechtliche Bewertung. Den Parteien ist bekannt, dass die Agentur für Arbeit nach § 159 Abs. 1 SGB III eine Sperrzeit verhängt, wenn der Arbeitnehmer „das Beschäftigungsverhältnis gelöst … und dadurch vorsätzlich oder grob fahrlässig die Arbeitslosigkeit herbeigeführt hat", OHNE dafür einen wichtigen Grund zu haben. Ob ein wichtiger Grund vorliegt, entscheidet die Agentur für Arbeit und nicht dieser Vertrag. Nach § 159 Abs. 3 SGB III betrüge sie in diesem Fall zwölf Wochen: Die Sperrzeit bei Arbeitsaufgabe beträgt zwölf Wochen und verkürzt sich auf drei Wochen, wenn das Arbeitsverhältnis innerhalb von sechs Wochen nach dem Ereignis ohne eine Sperrzeit geendet hätte, und auf sechs Wochen, wenn es innerhalb von zwölf Wochen geendet hätte. Ohne diesen Vertrag hätte es bei Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist des Arbeitgebers von drei Monaten (§ 622 Abs. 2 BGB) frühestens am 31. Dezember 2026 geendet; das ist nach beiden Schwellen. Dass für die Berechnung auf diesen Tag abzustellen ist, ist unsere Lesart der Vorschrift. Eine Verkürzung auf sechs Wochen kommt nach Buchstabe b außerdem in Betracht, wenn zwölf Wochen eine BESONDERE HÄRTE bedeuten würden; das ist eine Wertung und wird hier nicht berechnet. Der Arbeitnehmer wird darauf hingewiesen, sich unverzüglich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend zu melden.

§ 3 RUHEN DES ANSPRUCHS WEGEN DER ABFINDUNG ACHTUNG — NACH DIESEN ANGABEN RUHT DER ANSPRUCH AUF ARBEITSLOSENGELD ZUSÄTZLICH. § 158 Abs. 1 Satz 1 SGB III bestimmt: Wer wegen der Beendigung eine Abfindung erhält oder zu beanspruchen hat UND das Arbeitsverhältnis wird „ohne Einhaltung einer der ordentlichen Kündigungsfrist des Arbeitgebers entsprechenden Frist" beendet, dessen Anspruch ruht vom Ende des Arbeitsverhältnisses an bis zu dem Tag, an dem es bei Einhaltung dieser Frist geendet hätte. Das wäre hier der 31. Dezember 2026, also 61 Kalendertage nach der vereinbarten Beendigung. Nach Satz 2 beginnt diese Frist mangels einer vorausgegangenen Kündigung „mit dem Tag der Vereinbarung", also mit der Unterzeichnung dieses Vertrages. Weil der Resturlaub von 12 Tagen ABGEGOLTEN und nicht genommen wird, verlängert sich der Ruhenszeitraum nach § 158 Abs. 1 Satz 5 SGB III zusätzlich um die Zeit des abgegoltenen Urlaubs. Nach § 158 Abs. 2 Satz 1 SGB III ruht der Anspruch längstens ein Jahr. Dieses Ruhen tritt NEBEN eine etwaige Sperrzeit nach § 159 SGB III und ersetzt sie nicht.

§ 4 ABFINDUNG Der Arbeitgeber zahlt dem Arbeitnehmer für den Verlust des Arbeitsplatzes eine Abfindung in Höhe von 18.000,00 € brutto. Die Abfindung ist mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses zur Zahlung fällig und wird mit der Abrechnung für den Beendigungsmonat ausgezahlt. Der Anspruch ist vererblich. ZUR EINORDNUNG: Die einzige Abfindungsformel, die das Gesetz kennt, steht in § 1a Abs. 2 KSchG und lautet „0,5 Monatsverdienste für jedes Jahr des Bestehens des Arbeitsverhältnisses", wobei ein Zeitraum von mehr als sechs Monaten auf ein volles Jahr aufzurunden ist. Bei 9 so gerechneten Jahren und einem Bruttomonatsgehalt von 4.200,00 € ergäbe diese Formel 18.900,00 €. SIE BEGRÜNDET AUS DIESEM VERTRAG KEINEN ANSPRUCH: § 1a Abs. 1 KSchG knüpft sie an einen anderen Weg — der Arbeitgeber kündigt aus dringenden betrieblichen Erfordernissen, weist in der Kündigungserklärung auf den Anspruch hin, und der Arbeitnehmer lässt die Klagefrist verstreichen. Ein Aufhebungsvertrag löst sie nicht aus. Sie ist hier nur ein Maßstab. ZUR STEUER wird auf § 24 Nr. 1 und § 34 EStG verwiesen: Eine Entschädigung als Ersatz für entgangene Einnahmen kann zu den außerordentlichen Einkünften gehören, für die § 34 Abs. 1 EStG die sogenannte Fünftelregelung vorsieht. Diese Vorlage nennt dazu bewusst keinen Satz und keinen Betrag, weist aber auf eine Änderung hin, die viele Muster noch nicht abbilden: Im LOHNSTEUERABZUG durch den Arbeitgeber ist die Fünftelregelung nicht mehr vorgesehen — § 39b Abs. 3 EStG endet in der am 17. September 2026 geltenden Fassung mit Satz 8 und enthält keinen entsprechenden Verweis mehr. Die Ermäßigung ist damit in der Einkommensteuererklärung geltend zu machen. Sozialversicherungsbeiträge fallen auf eine echte Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes nicht an; die steuerliche und beitragsrechtliche Behandlung im Einzelfall klärt der Steuerberater.

§ 5 VERGÜTUNG, FREISTELLUNG UND URLAUB Bis zur Beendigung rechnet der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis ordnungsgemäß ab und zahlt die vereinbarte Vergütung. Der Arbeitnehmer wird ab dem Tag der Unterzeichnung bis zur Beendigung unter Fortzahlung der vertragsgemäßen Vergütung von der Arbeitsleistung freigestellt. Die Freistellung erfolgt unwiderruflich; eine Anrechnung von Urlaub findet nicht statt. Anderweitiger Verdienst während der Freistellung wird nicht angerechnet. Der noch offene Urlaub von 12 Tagen wird nach § 7 Abs. 4 BUrlG abgegolten; danach ist Urlaub abzugelten, wenn er „wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden" kann. Die Abgeltung wird mit der Abrechnung für den Beendigungsmonat ausgezahlt.

§ 6 ZEUGNIS Der Arbeitgeber erteilt dem Arbeitnehmer zum Beendigungszeitpunkt ein QUALIFIZIERTES Zeugnis, das sich auch auf Leistung und Verhalten im Arbeitsverhältnis erstreckt. § 109 Abs. 1 GewO gibt dem Arbeitnehmer bei Beendigung einen Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis, das mindestens Art und Dauer der Tätigkeit ausweist; die Erstreckung auf Leistung und Verhalten muss er nach Satz 3 VERLANGEN — mit dieser Vereinbarung ist das geschehen. Das Zeugnis muss nach § 109 Abs. 2 GewO klar und verständlich formuliert sein und darf keine Merkmale enthalten, die eine andere als die aus dem Wortlaut ersichtliche Aussage treffen sollen. Nach § 109 Abs. 3 GewO kann es nur MIT EINWILLIGUNG des Arbeitnehmers in elektronischer Form erteilt werden. Eine bestimmte Gesamtnote wird in diesem Vertrag nicht zugesagt.

§ 7 RÜCKGABE VON ARBEITSMITTELN UND UNTERLAGEN Der Arbeitnehmer gibt spätestens am letzten Tag des Arbeitsverhältnisses sämtliche ihm überlassenen Arbeitsmittel, Schlüssel, Zugangskarten, Datenträger und Geschäftsunterlagen sowie alle Kopien davon an den Arbeitgeber heraus. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht insoweit nicht.

§ 8 AUSGLEICHSKLAUSEL Mit der Erfüllung dieses Vertrages sind alle wechselseitigen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und aus Anlass seiner Beendigung erledigt, gleich aus welchem Rechtsgrund und ob bekannt oder unbekannt. AUSGENOMMEN bleiben die in diesem Vertrag ausdrücklich geregelten Ansprüche, der Anspruch auf ein Zeugnis nach § 109 GewO sowie Ansprüche, auf die nach zwingendem Recht nicht verzichtet werden kann. Der Arbeitnehmer wird darauf hingewiesen, vor der Unterzeichnung zu prüfen, ob noch Ansprüche auf Vergütung, Überstunden, Provisionen, Boni, betriebliche Altersversorgung oder Aufwendungsersatz offen sind: Was von dieser Klausel erfasst wird, lässt sich nachträglich nicht mehr geltend machen.

§ 9 SCHRIFTFORM UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN Dieser Vertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit der Schriftform. § 623 BGB bestimmt: „Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Auflösungsvertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; DIE ELEKTRONISCHE FORM IST AUSGESCHLOSSEN." Eine E-Mail, ein Scan, ein Foto der Unterschrift und auch eine qualifizierte elektronische Signatur nach § 126a BGB genügen deshalb NICHT — § 126 Abs. 3 BGB lässt die Ersetzung durch die elektronische Form nur zu, soweit sich aus dem Gesetz nichts anderes ergibt, und § 623 BGB ergibt etwas anderes. Beide Parteien unterzeichnen nach § 126 Abs. 2 BGB eigenhändig AUF DERSELBEN URKUNDE; werden zwei gleichlautende Urkunden aufgenommen, unterzeichnet jede Partei die für die andere bestimmte. Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht für diesen Vertrag nicht: Die Vorschriften über den Widerruf bei Verbraucherverträgen sind nach § 312 Abs. 1 BGB auf Verträge anzuwenden, bei denen sich der Verbraucher zur Zahlung eines Preises verpflichtet, woran es hier fehlt. Den Parteien steht es frei, ein vertragliches Rücktritts- oder Widerrufsrecht zu vereinbaren; eine solche Abrede enthält dieser Vertrag nicht. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Änderungen und Ergänzungen bedürfen ebenfalls der Schriftform.


Hamburg, den 17. September 2026 — Jede Partei erhält eine von beiden Seiten eigenhändig unterschriebene Ausfertigung.

Der Arbeitgeber
Unterschrift: Nordlicht Medientechnik GmbH
Der Arbeitnehmer
Unterschrift: Katrin Böhmer
KostenlosBearbeitbarPDF-DownloadOhne Anmeldung

Warum diese Vorlage

Die Sperrzeit als Zahl, nicht als Warnung

§ 159 Abs. 3 SGB III kennt drei Dauern — zwölf, sechs und drei Wochen. Welche gilt, hängt davon ab, wann das Arbeitsverhältnis ohne diesen Vertrag geendet hätte. Die Vorlage rechnet es aus.

Die zweite Sperre, die kaum jemand nennt

Mit Abfindung und zu frühem Ende ruht das Arbeitslosengeld zusätzlich nach § 158 SGB III — bis zu dem Tag, an dem die Kündigungsfrist abgelaufen wäre. Die Uhr beginnt am Tag der Unterschrift.

Warum DocuSign hier nicht reicht

§ 623 BGB verlangt Schriftform und schließt die elektronische Form ausdrücklich aus. Auch eine qualifizierte Signatur nach § 126a BGB genügt nicht. Beide unterschreiben auf derselben Urkunde.

Die Abfindung eingeordnet

0,5 Monatsverdienste je Jahr — die einzige Formel des Gesetzes (§ 1a Abs. 2 KSchG). Sie gilt für einen anderen Weg und begründet hier keinen Anspruch, ist aber der Maßstab, an dem sich verhandeln lässt.

Was Sie mit der Unterschrift aufgeben

Kündigungsschutzklage, Anhörung des Betriebsrats, Zustimmung des Integrationsamts, Mutterschutz: All diese Vorschriften sprechen von der KÜNDIGUNG. Der Vertrag geht an ihnen vorbei.

Mit KI erstellt

Beschreiben Sie dem Copiloten Ihre Situation, und er passt den Vertrag an.

So funktioniert es

1
Vorlage wählen

Starten Sie mit diesem Aufhebungsvertrag nach § 623 BGB.

2
Mit KI anpassen

Füllen Sie die Felder aus oder sagen Sie dem Copiloten in normaler Sprache, was sich ändern soll.

3
Herunterladen und unterschreiben

PDF erzeugen, zweimal ausdrucken und von beiden Seiten eigenhändig unterschreiben lassen.

Was im Aufhebungsvertrag steht

Arbeitgeber und Arbeitnehmer mit Anschrift und Tätigkeit
Der Tag, an dem das Arbeitsverhältnis endet
Auf wessen Veranlassung der Vertrag zustande kommt
Die berechnete Dauer der Sperrzeit nach § 159 Abs. 3 SGB III
Das Ruhen nach § 158 SGB III, wenn eine Abfindung vereinbart ist
Die Abfindung und ihre Einordnung am Maßstab des § 1a Abs. 2 KSchG
Freistellung, Resturlaub und dessen Abgeltung nach § 7 Abs. 4 BUrlG
Das Zeugnis nach § 109 GewO — einfach oder qualifiziert
Rückgabe der Arbeitsmittel und die Ausgleichsklausel
Die Schriftform des § 623 BGB und die Unterschriften beider Seiten
AUFHEBUNGSVERTRAG
Hamburg, den 17. September 2026
ZWISCHEN DEN PARTEIEN

Nordlicht Medientechnik GmbH, Holstenwall 12, 20355 Hamburg — nachfolgend „der Arbeitgeber" —

und Katrin Böhmer, Eimsbütteler Chaussee 88, 20259 Hamburg — nachfolgend „der Arbeitnehmer" —

wird zur einvernehmlichen Beendigung des seit dem 1. April 2017 bestehenden Arbeitsverhältnisses (Tätigkeit: Projektleiterin Veranstaltungstechnik) der folgende Aufhebungsvertrag geschlossen. § 623 BGB bezeichnet diesen Vertrag als AUFLÖSUNGSVERTRAG; beide Bezeichnungen meinen dasselbe Rechtsgeschäft.


§ 1 BEENDIGUNG DES ARBEITSVERHÄLTNISSES Die Parteien sind sich darüber einig, dass das zwischen ihnen bestehende Arbeitsverhältnis mit Ablauf des 31. Oktober 2026 endet. Die Beendigung erfolgt einvernehmlich und nicht durch Kündigung.

§ 2 VERANLASSUNG UND FOLGEN FÜR DAS ARBEITSLOSENGELD Dieser Vertrag kommt auf Veranlassung des Arbeitgebers zustande. Diese Angabe ist eine TATSACHENANGABE und keine rechtliche Bewertung. Den Parteien ist bekannt, dass die Agentur für Arbeit nach § 159 Abs. 1 SGB III eine Sperrzeit verhängt, wenn der Arbeitnehmer „das Beschäftigungsverhältnis gelöst … und dadurch vorsätzlich oder grob fahrlässig die Arbeitslosigkeit herbeigeführt hat", OHNE dafür einen wichtigen Grund zu haben. Ob ein wichtiger Grund vorliegt, entscheidet die Agentur für Arbeit und nicht dieser Vertrag. Nach § 159 Abs. 3 SGB III betrüge sie in diesem Fall zwölf Wochen: Die Sperrzeit bei Arbeitsaufgabe beträgt zwölf Wochen und verkürzt sich auf drei Wochen, wenn das Arbeitsverhältnis innerhalb von sechs Wochen nach dem Ereignis ohne eine Sperrzeit geendet hätte, und auf sechs Wochen, wenn es innerhalb von zwölf Wochen geendet hätte. Ohne diesen Vertrag hätte es bei Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist des Arbeitgebers von drei Monaten (§ 622 Abs. 2 BGB) frühestens am 31. Dezember 2026 geendet; das ist nach beiden Schwellen. Dass für die Berechnung auf diesen Tag abzustellen ist, ist unsere Lesart der Vorschrift. Eine Verkürzung auf sechs Wochen kommt nach Buchstabe b außerdem in Betracht, wenn zwölf Wochen eine BESONDERE HÄRTE bedeuten würden; das ist eine Wertung und wird hier nicht berechnet. Der Arbeitnehmer wird darauf hingewiesen, sich unverzüglich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend zu melden.

§ 3 RUHEN DES ANSPRUCHS WEGEN DER ABFINDUNG ACHTUNG — NACH DIESEN ANGABEN RUHT DER ANSPRUCH AUF ARBEITSLOSENGELD ZUSÄTZLICH. § 158 Abs. 1 Satz 1 SGB III bestimmt: Wer wegen der Beendigung eine Abfindung erhält oder zu beanspruchen hat UND das Arbeitsverhältnis wird „ohne Einhaltung einer der ordentlichen Kündigungsfrist des Arbeitgebers entsprechenden Frist" beendet, dessen Anspruch ruht vom Ende des Arbeitsverhältnisses an bis zu dem Tag, an dem es bei Einhaltung dieser Frist geendet hätte. Das wäre hier der 31. Dezember 2026, also 61 Kalendertage nach der vereinbarten Beendigung. Nach Satz 2 beginnt diese Frist mangels einer vorausgegangenen Kündigung „mit dem Tag der Vereinbarung", also mit der Unterzeichnung dieses Vertrages. Weil der Resturlaub von 12 Tagen ABGEGOLTEN und nicht genommen wird, verlängert sich der Ruhenszeitraum nach § 158 Abs. 1 Satz 5 SGB III zusätzlich um die Zeit des abgegoltenen Urlaubs. Nach § 158 Abs. 2 Satz 1 SGB III ruht der Anspruch längstens ein Jahr. Dieses Ruhen tritt NEBEN eine etwaige Sperrzeit nach § 159 SGB III und ersetzt sie nicht.

§ 4 ABFINDUNG Der Arbeitgeber zahlt dem Arbeitnehmer für den Verlust des Arbeitsplatzes eine Abfindung in Höhe von 18.000,00 € brutto. Die Abfindung ist mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses zur Zahlung fällig und wird mit der Abrechnung für den Beendigungsmonat ausgezahlt. Der Anspruch ist vererblich. ZUR EINORDNUNG: Die einzige Abfindungsformel, die das Gesetz kennt, steht in § 1a Abs. 2 KSchG und lautet „0,5 Monatsverdienste für jedes Jahr des Bestehens des Arbeitsverhältnisses", wobei ein Zeitraum von mehr als sechs Monaten auf ein volles Jahr aufzurunden ist. Bei 9 so gerechneten Jahren und einem Bruttomonatsgehalt von 4.200,00 € ergäbe diese Formel 18.900,00 €. SIE BEGRÜNDET AUS DIESEM VERTRAG KEINEN ANSPRUCH: § 1a Abs. 1 KSchG knüpft sie an einen anderen Weg — der Arbeitgeber kündigt aus dringenden betrieblichen Erfordernissen, weist in der Kündigungserklärung auf den Anspruch hin, und der Arbeitnehmer lässt die Klagefrist verstreichen. Ein Aufhebungsvertrag löst sie nicht aus. Sie ist hier nur ein Maßstab. ZUR STEUER wird auf § 24 Nr. 1 und § 34 EStG verwiesen: Eine Entschädigung als Ersatz für entgangene Einnahmen kann zu den außerordentlichen Einkünften gehören, für die § 34 Abs. 1 EStG die sogenannte Fünftelregelung vorsieht. Diese Vorlage nennt dazu bewusst keinen Satz und keinen Betrag, weist aber auf eine Änderung hin, die viele Muster noch nicht abbilden: Im LOHNSTEUERABZUG durch den Arbeitgeber ist die Fünftelregelung nicht mehr vorgesehen — § 39b Abs. 3 EStG endet in der am 17. September 2026 geltenden Fassung mit Satz 8 und enthält keinen entsprechenden Verweis mehr. Die Ermäßigung ist damit in der Einkommensteuererklärung geltend zu machen. Sozialversicherungsbeiträge fallen auf eine echte Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes nicht an; die steuerliche und beitragsrechtliche Behandlung im Einzelfall klärt der Steuerberater.

§ 5 VERGÜTUNG, FREISTELLUNG UND URLAUB Bis zur Beendigung rechnet der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis ordnungsgemäß ab und zahlt die vereinbarte Vergütung. Der Arbeitnehmer wird ab dem Tag der Unterzeichnung bis zur Beendigung unter Fortzahlung der vertragsgemäßen Vergütung von der Arbeitsleistung freigestellt. Die Freistellung erfolgt unwiderruflich; eine Anrechnung von Urlaub findet nicht statt. Anderweitiger Verdienst während der Freistellung wird nicht angerechnet. Der noch offene Urlaub von 12 Tagen wird nach § 7 Abs. 4 BUrlG abgegolten; danach ist Urlaub abzugelten, wenn er „wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden" kann. Die Abgeltung wird mit der Abrechnung für den Beendigungsmonat ausgezahlt.

§ 6 ZEUGNIS Der Arbeitgeber erteilt dem Arbeitnehmer zum Beendigungszeitpunkt ein QUALIFIZIERTES Zeugnis, das sich auch auf Leistung und Verhalten im Arbeitsverhältnis erstreckt. § 109 Abs. 1 GewO gibt dem Arbeitnehmer bei Beendigung einen Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis, das mindestens Art und Dauer der Tätigkeit ausweist; die Erstreckung auf Leistung und Verhalten muss er nach Satz 3 VERLANGEN — mit dieser Vereinbarung ist das geschehen. Das Zeugnis muss nach § 109 Abs. 2 GewO klar und verständlich formuliert sein und darf keine Merkmale enthalten, die eine andere als die aus dem Wortlaut ersichtliche Aussage treffen sollen. Nach § 109 Abs. 3 GewO kann es nur MIT EINWILLIGUNG des Arbeitnehmers in elektronischer Form erteilt werden. Eine bestimmte Gesamtnote wird in diesem Vertrag nicht zugesagt.

§ 7 RÜCKGABE VON ARBEITSMITTELN UND UNTERLAGEN Der Arbeitnehmer gibt spätestens am letzten Tag des Arbeitsverhältnisses sämtliche ihm überlassenen Arbeitsmittel, Schlüssel, Zugangskarten, Datenträger und Geschäftsunterlagen sowie alle Kopien davon an den Arbeitgeber heraus. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht insoweit nicht.

§ 8 AUSGLEICHSKLAUSEL Mit der Erfüllung dieses Vertrages sind alle wechselseitigen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und aus Anlass seiner Beendigung erledigt, gleich aus welchem Rechtsgrund und ob bekannt oder unbekannt. AUSGENOMMEN bleiben die in diesem Vertrag ausdrücklich geregelten Ansprüche, der Anspruch auf ein Zeugnis nach § 109 GewO sowie Ansprüche, auf die nach zwingendem Recht nicht verzichtet werden kann. Der Arbeitnehmer wird darauf hingewiesen, vor der Unterzeichnung zu prüfen, ob noch Ansprüche auf Vergütung, Überstunden, Provisionen, Boni, betriebliche Altersversorgung oder Aufwendungsersatz offen sind: Was von dieser Klausel erfasst wird, lässt sich nachträglich nicht mehr geltend machen.

§ 9 SCHRIFTFORM UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN Dieser Vertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit der Schriftform. § 623 BGB bestimmt: „Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Auflösungsvertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; DIE ELEKTRONISCHE FORM IST AUSGESCHLOSSEN." Eine E-Mail, ein Scan, ein Foto der Unterschrift und auch eine qualifizierte elektronische Signatur nach § 126a BGB genügen deshalb NICHT — § 126 Abs. 3 BGB lässt die Ersetzung durch die elektronische Form nur zu, soweit sich aus dem Gesetz nichts anderes ergibt, und § 623 BGB ergibt etwas anderes. Beide Parteien unterzeichnen nach § 126 Abs. 2 BGB eigenhändig AUF DERSELBEN URKUNDE; werden zwei gleichlautende Urkunden aufgenommen, unterzeichnet jede Partei die für die andere bestimmte. Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht für diesen Vertrag nicht: Die Vorschriften über den Widerruf bei Verbraucherverträgen sind nach § 312 Abs. 1 BGB auf Verträge anzuwenden, bei denen sich der Verbraucher zur Zahlung eines Preises verpflichtet, woran es hier fehlt. Den Parteien steht es frei, ein vertragliches Rücktritts- oder Widerrufsrecht zu vereinbaren; eine solche Abrede enthält dieser Vertrag nicht. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Änderungen und Ergänzungen bedürfen ebenfalls der Schriftform.


Hamburg, den 17. September 2026 — Jede Partei erhält eine von beiden Seiten eigenhändig unterschriebene Ausfertigung.

Der Arbeitgeber
Unterschrift: Nordlicht Medientechnik GmbH
Der Arbeitnehmer
Unterschrift: Katrin Böhmer

Verwandte Begriffe

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Aufhebungsvertrag, Auflösungsvertrag und Abwicklungsvertrag?

Aufhebungsvertrag und Auflösungsvertrag sind dasselbe: § 623 BGB verwendet das Wort AUFLÖSUNGSVERTRAG, im Alltag sagt man Aufhebungsvertrag, und diese Vorlage bedient beide Bezeichnungen. Der ABWICKLUNGSVERTRAG ist dagegen etwas anderes und wird häufig verwechselt: Er setzt eine bereits AUSGESPROCHENE Kündigung voraus und regelt nur noch deren Folgen — das Arbeitsverhältnis endet dort durch die Kündigung, nicht durch den Vertrag. Wer schon gekündigt wurde und nur noch über Abfindung, Freistellung und Zeugnis verhandelt, braucht einen Abwicklungsvertrag, nicht dieses Dokument.

Bekomme ich eine Sperrzeit, wenn ich einen Aufhebungsvertrag unterschreibe?

Möglicherweise — und die Vorlage rechnet aus, wie lange sie dauern würde, sagt aber nicht, ob sie kommt. § 159 Abs. 1 Nr. 1 SGB III setzt voraus, dass der Arbeitnehmer „das Beschäftigungsverhältnis gelöst … und dadurch vorsätzlich oder grob fahrlässig die Arbeitslosigkeit herbeigeführt hat", OHNE dafür einen wichtigen Grund zu haben. Ob ein wichtiger Grund vorliegt, beurteilt die Agentur für Arbeit; deshalb hält der Vertrag fest, auf wessen Veranlassung er zustande kommt, und zwar als Tatsachenangabe. Die DAUER regelt § 159 Abs. 3 SGB III: zwölf Wochen, verkürzt auf drei Wochen, wenn das Arbeitsverhältnis innerhalb von sechs Wochen nach diesem Vertrag ohne Sperrzeit geendet hätte, und auf sechs Wochen bei zwölf Wochen — oder wenn zwölf Wochen eine besondere Härte wären.

Was ist das Ruhen nach § 158 SGB III, und warum steht es in kaum einem Muster?

Es ist eine ZWEITE, von der Sperrzeit unabhängige Sperre, und sie trifft ausgerechnet die, die gut verhandelt haben. § 158 Abs. 1 Satz 1 SGB III bestimmt: Wer wegen der Beendigung eine Abfindung erhält oder zu beanspruchen hat UND dessen Arbeitsverhältnis „ohne Einhaltung einer der ordentlichen Kündigungsfrist des Arbeitgebers entsprechenden Frist" endet, dessen Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht bis zu dem Tag, an dem es bei Einhaltung dieser Frist geendet hätte. Satz 2 sagt, wann die Uhr beginnt: mangels vorausgegangener Kündigung „mit dem TAG DER VEREINBARUNG". Wer sich zusätzlich den Resturlaub auszahlen lässt, verlängert den Zeitraum nach Satz 5 noch einmal „um die Zeit des abgegoltenen Urlaubs". Nach Abs. 2 Satz 1 ruht der Anspruch längstens ein Jahr. Diese Vorlage prüft das, sobald Sie eine Abfindung eintragen.

Habe ich Anspruch auf eine Abfindung, und wie hoch ist sie?

Aus einem Aufhebungsvertrag folgt kein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung — sie ist reine Verhandlungssache. Die einzige Abfindungsformel, die das deutsche Gesetz überhaupt kennt, steht in § 1a Abs. 2 KSchG und lautet „0,5 Monatsverdienste für jedes Jahr des Bestehens des Arbeitsverhältnisses", wobei ein Zeitraum von mehr als sechs Monaten auf ein volles Jahr aufgerundet wird. Sie gilt aber für einen ANDEREN Weg: Der Arbeitgeber kündigt aus dringenden betrieblichen Erfordernissen, weist in der Kündigungserklärung auf den Anspruch hin, und der Arbeitnehmer lässt die Klagefrist verstreichen (§ 1a Abs. 1 KSchG). Die Vorlage rechnet diesen Betrag trotzdem aus, weil er der ehrliche Maßstab für eine Verhandlung ist — und schreibt in denselben Absatz, dass er hier keinen Anspruch begründet.

Kann ich den Aufhebungsvertrag digital unterschreiben oder per E-Mail schicken?

Nein, und das ist die härteste Formvorschrift des deutschen Arbeitsrechts. § 623 BGB lautet: „Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Auflösungsvertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; die elektronische Form ist ausgeschlossen." Ein Scan, ein Foto, eine E-Mail und sogar eine qualifizierte elektronische Signatur nach § 126a BGB genügen nicht — § 126 Abs. 3 BGB erlaubt die Ersetzung durch die elektronische Form nur, „wenn sich nicht aus dem Gesetz ein anderes ergibt", und § 623 BGB ergibt genau das. Nach § 126 Abs. 2 BGB muss die Unterzeichnung beider Parteien außerdem „auf derselben Urkunde" erfolgen; werden zwei gleichlautende Urkunden aufgenommen, unterschreibt jede Partei die für die andere bestimmte.

Kann ich einen unterschriebenen Aufhebungsvertrag widerrufen?

Ein gesetzliches Widerrufsrecht gibt es für diesen Vertrag nicht. Die Vorschriften über den Widerruf bei Verbraucherverträgen greifen nach § 312 Abs. 1 BGB nur bei Verträgen, „bei denen sich der Verbraucher zu der Zahlung eines Preises verpflichtet" — daran fehlt es hier, denn das Geld fließt in die andere Richtung. Ein vertragliches Rücktritts- oder Widerrufsrecht können die Parteien aber ausdrücklich vereinbaren, und wer unter Druck unterschreiben soll, sollte genau darum bitten oder sich vorher Bedenkzeit ausbedingen. Diese Vorlage enthält eine solche Abrede nicht und behauptet auch nicht, dass Sie später aussteigen können.

Was gebe ich auf, wenn ich statt einer Kündigung einen Aufhebungsvertrag unterschreibe?

Fast jeden Schutz, den das Arbeitsrecht kennt — denn diese Vorschriften sind alle für die KÜNDIGUNG geschrieben, und ein Aufhebungsvertrag ist keine. § 102 Abs. 1 BetrVG sagt „Der Betriebsrat ist vor jeder Kündigung zu hören" und erklärt nur eine ohne Anhörung ausgesprochene Kündigung für unwirksam. § 168 SGB IX verlangt die vorherige Zustimmung des Integrationsamts für „die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Menschen durch den Arbeitgeber". § 17 MuSchG ist überschrieben mit „Kündigungsverbot". Und eine Kündigungsschutzklage setzt eine Kündigung voraus, die sich angreifen ließe. Wer unterschreibt, verzichtet auf all das auf einmal — und genau dafür wird üblicherweise die Abfindung verhandelt.

Was passiert mit Resturlaub, Freistellung und Überstunden?

Der Resturlaub hat zwei Wege, und sie sind sozialrechtlich NICHT gleichwertig. Wird er nicht mehr gewährt, ist er nach § 7 Abs. 4 BUrlG abzugelten — dann greift aber § 158 Abs. 1 Satz 5 SGB III und verlängert einen etwaigen Ruhenszeitraum „um die Zeit des abgegoltenen Urlaubs". Wird er stattdessen während einer unwiderruflichen Freistellung gewährt, ist er eingebracht und diese Verlängerung entfällt. Die Vorlage bildet beide Wege ab und sagt dazu, was der gewählte bedeutet. Überstunden, Provisionen und Boni regelt sie nicht automatisch: Prüfen Sie vor der Unterschrift, ob davon noch etwas offen ist, denn eine Ausgleichsklausel erledigt anschließend alles, was sie erfasst.

Bekomme ich trotzdem ein Arbeitszeugnis?

Ja. § 109 Abs. 1 GewO gibt dem Arbeitnehmer „bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses" einen Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis, und dieser Anspruch entsteht unabhängig davon, ob ein Vertrag ihn erwähnt. Die gesetzliche Grundstufe ist das EINFACHE Zeugnis mit Art und Dauer der Tätigkeit; dass es sich auch auf Leistung und Verhalten erstreckt — das QUALIFIZIERTE Zeugnis —, muss der Arbeitnehmer nach Satz 3 verlangen. Deshalb ist es sinnvoll, das im Vertrag festzuhalten, und diese Vorlage bietet beide Stufen an. Nach § 109 Abs. 3 GewO darf das Zeugnis nur MIT EINWILLIGUNG des Arbeitnehmers elektronisch erteilt werden. Eine bestimmte Note sagt der Vertrag nicht zu.

Ist die Vorlage kostenlos, kann ich sie bearbeiten und als PDF herunterladen?

Ja, alles drei. Alle Felder sind frei bearbeitbar, und Sie können den Vertrag so oft ausfüllen und als PDF herunterladen, wie Sie möchten — kostenlos und ohne Konto. Drucken Sie ihn zweimal aus: § 126 Abs. 2 BGB verlangt die Unterschrift beider Parteien auf derselben Urkunde, und bei zwei gleichlautenden Ausfertigungen unterschreibt jede Partei die für die andere bestimmte, sodass jede Seite ein von beiden unterschriebenes Original behält.

Ist der ausgefüllte Vertrag rechtswirksam, und gilt er in ganz Deutschland?

Ja. BGB, Kündigungsschutzgesetz, Gewerbeordnung und SGB III sind Bundesrecht und gelten in allen Ländern. Rechtswirksam wird der Vertrag mit den eigenhändigen Unterschriften beider Parteien auf derselben Urkunde (§ 623 in Verbindung mit § 126 BGB) — eine Beglaubigung, ein Notar oder ein amtlicher Vordruck sind nicht verlangt. Beachten Sie aber zwei Grenzen dieser Vorlage: Ein TARIFVERTRAG oder Ihr Arbeitsvertrag kann längere Kündigungsfristen als § 622 BGB vorsehen, und dann gilt diese Frist auch für die hier gerechneten Termine; und ob im Einzelfall eine Sperrzeit verhängt wird, entscheidet allein die Agentur für Arbeit.

Wie übergebe ich den Vertrag, und was muss ich danach tun?

Übergeben Sie ihn auf Papier — persönlich oder per Post, niemals nur per E-Mail, weil § 623 BGB die elektronische Form ausschließt. Jede Seite behält eine von beiden Parteien unterschriebene Ausfertigung. Danach ist das Wichtigste eine Frist, die nicht in diesem Vertrag steht: Melden Sie sich unverzüglich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend. § 159 Abs. 1 Nr. 8 SGB III kennt eine eigene Sperrzeit bei verspäteter Arbeitsuchendmeldung, die nach § 159 Abs. 6 SGB III eine Woche beträgt — sie kommt zu allem anderen hinzu und lässt sich durch einen Anruf vermeiden.

Verfasst von: Thorben Rasmus IdelGeprüft von: Nahar GevaAktualisiert · 17.09.2026

Quellen: Bürgerliches Gesetzbuch, §§ 126, 126a, 312, 622 und 623; Sozialgesetzbuch Drittes Buch, §§ 158 und 159; Kündigungsschutzgesetz, § 1a; Gewerbeordnung, § 109; Bundesurlaubsgesetz, § 7; Betriebsverfassungsgesetz, § 102; Sozialgesetzbuch Neuntes Buch, § 168; Mutterschutzgesetz, § 17; Einkommensteuergesetz, §§ 24, 34 und 39b. Gesetzestexte am 17. September 2026 in der geltenden Fassung auf gesetze-im-internet.de geprüft.

Diese Vorlage dient ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und stellt keine Rechts-, Medizin-, Finanz- oder sonstige Fachberatung dar. Wenden Sie sich in Ihrem konkreten Fall an eine qualifizierte Fachperson.