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Kündigungen · Vorlage

Eigenbedarfskündigung

Erstellen Sie eine Eigenbedarfskündigung nach § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB und laden Sie sie als PDF herunter. Die Vorlage rechnet aus, was ein leeres Blatt offenlassen muss: wie lang die Kündigungsfrist nach den Jahren seit der Überlassung wirklich ist, auf welchen Tag das Mietverhältnis endet, bis wann die Mietpartei widersprechen kann und ob die Sperrfrist des § 577a BGB nach einer Umwandlung noch läuft. Dabei widerspricht sie Ihnen, wo das Gesetz es verlangt: Wo eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen ist oder die Sperrfrist noch läuft, sagt das Dokument das, statt ein Schreiben zu drucken, das nichts bewirkt.

Vorschau

Dr. Katrin Ahlers Fischerstraße 41, 40477 Düsseldorf

HERRN JONAS WEILAND UND FRAU SELIN WEILAND

Grafenberger Allee 118, 40237 Düsseldorf, 3. Obergeschoss links, 74 m², drei Zimmer

Düsseldorf, den 23. September 2026
ORDENTLICHE KÜNDIGUNG DES MIETVERHÄLTNISSES WEGEN EIGENBEDARFS
Betreff: Mietverhältnis über Grafenberger Allee 118, 40237 Düsseldorf, 3. Obergeschoss links, 74 m², drei Zimmer — Mietvertrag vom 12. Juni 2019

Sehr geehrte Mietpartei, sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich das zwischen uns bestehende Mietverhältnis über die im Betreff bezeichneten Räume, Grafenberger Allee 118, 40237 Düsseldorf, 3. Obergeschoss links, 74 m², drei Zimmer, ordentlich zum 31. März 2027. Der Mietvertrag datiert vom 12. Juni 2019; die Räume wurden Ihnen am 1. Juli 2019 überlassen. Eine fristlose Kündigung wird ausdrücklich NICHT erklärt.

Ich habe ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses im Sinne des § 573 Abs. 1 Satz 1 BGB, und zwar nach § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB: Ich benötige die Räume als Wohnung für einen Familienangehörigen, nämlich für meine Tochter Lena Ahlers. Bemerkenswert ist, dass das Wort „Eigenbedarf" im Bürgerlichen Gesetzbuch überhaupt nicht vorkommt; der Gesetzestext nennt stattdessen die drei Gruppen „für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts", und deshalb wird hier die konkrete Person benannt und nicht nur ein Schlagwort verwendet.

Die Gründe im Einzelnen — § 573 Abs. 3 Satz 1 BGB verlangt, dass sie in diesem Schreiben stehen: Meine Tochter Lena Ahlers schließt im Februar 2027 ihr Studium in Aachen ab und beginnt am 1. April 2027 ihr Referendariat am Landgericht Düsseldorf. Sie wohnt bisher in einem Wohnheimzimmer in Aachen und hat in Düsseldorf keine eigene Wohnung. Sie wird die Wohnung allein und dauerhaft als ihren Lebensmittelpunkt nutzen.

Zur Frist: § 573c Abs. 1 Satz 1 BGB bestimmt, dass „die Kündigung … spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig" ist. Die Räume sind Ihnen seit 7 vollen Jahren überlassen, also seit mehr als fünf und weniger als acht Jahren. § 573c Abs. 1 Satz 2 BGB verlängert die Frist deshalb EINMAL um drei Monate. Die Kündigungsfrist beträgt danach 6 Monate. Dieses Schreiben geht Ihnen nach den Angaben am 30. September 2026 zu; maßgeblich ist nach § 130 Abs. 1 Satz 1 BGB der Zugang und nicht das Datum des Briefes. Der Zugang liegt nach dem dritten Werktag des Monats — dieser war der 3. September 2026 —, sodass erst der folgende Kalendermonat zählt und das Mietverhältnis einen Monat später endet als bei einem früheren Zugang. Daraus ergibt sich der oben genannte Beendigungstermin 31. März 2027. Der Sonnabend wird dabei als Werktag mitgezählt, was den dritten Werktag früher und damit den Termin sicherer macht; gesetzliche Feiertage sind Ländersache und werden hier nicht berechnet — sie könnten den dritten Werktag nur nach hinten verschieben. Nach § 573c Abs. 4 BGB ist eine zum Nachteil der Mietpartei abweichende Vereinbarung über diese Frist unwirksam.

Zur Kündigungssperrfrist: An den Räumen ist nach der Überlassung Wohnungseigentum begründet und veräußert worden. § 577a Abs. 1 BGB sperrt in diesem Fall die Berufung auf ein berechtigtes Interesse nach § 573 Abs. 2 Nr. 2 oder 3 BGB „erst nach Ablauf von drei Jahren seit der Veräußerung". Die Veräußerung war am 10. März 2022, die drei Jahre endeten damit am 10. März 2025 und liegen vor dem Zugang dieses Schreibens. Nach Absatz 2 kann eine Landesregierung diese Frist für bestimmte Gebiete durch Rechtsverordnung auf „bis zu zehn Jahre" verlängern; das wäre hier der 10. März 2032. Ob für diese Gemeinde eine solche Verordnung besteht, ist gesondert zu prüfen.

Hinweis auf Ihr Widerspruchsrecht, den ich Ihnen nach § 568 Abs. 2 BGB zu geben habe: Sie können dieser Kündigung nach § 574 Abs. 1 BGB widersprechen und die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen, „wenn die Beendigung des Mietverhältnisses für den Mieter, seine Familie oder einen anderen Angehörigen seines Haushalts eine Härte bedeuten würde, die auch unter Würdigung der berechtigten Interessen des Vermieters nicht zu rechtfertigen ist". Absatz 2 stellt ausdrücklich klar: „Eine Härte liegt auch vor, wenn angemessener Ersatzwohnraum zu zumutbaren Bedingungen nicht beschafft werden kann." ZUR FORM: Der Widerspruch ist nach § 574b Abs. 1 Satz 1 BGB in TEXTFORM zu erklären — nach § 126b BGB genügt dafür eine lesbare Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger, also auch eine E-Mail; eine eigenhändige Unterschrift ist nicht nötig. ZUR FRIST: Er muss mir nach § 574b Abs. 2 Satz 1 BGB spätestens zwei Monate vor der Beendigung des Mietverhältnisses zugehen, hier also bis zum 31. Januar 2027. Früher ist besser: Eine rückwärts laufende Frist regeln die §§ 187 bis 193 BGB nicht ausdrücklich, und der genannte Tag ist der späteste.

Zur Rückgabe: Nach § 546 Abs. 1 BGB sind Sie verpflichtet, die Mietsache nach Beendigung des Mietverhältnisses zurückzugeben. Ich schlage vor, rechtzeitig einen Termin für die Übergabe zu vereinbaren und den Zustand der Wohnung dabei gemeinsam in einem Protokoll festzuhalten. Für den Fall, dass der Gebrauch nach dem Beendigungstermin fortgesetzt wird, widerspreche ich schon jetzt vorsorglich einer stillschweigenden Verlängerung des Mietverhältnisses: § 545 BGB verlängert das Mietverhältnis „auf unbestimmte Zeit, sofern nicht eine Vertragspartei ihren entgegenstehenden Willen innerhalb von zwei Wochen dem anderen Teil erklärt", und diese zwei Wochen beginnen für die vermietende Partei „mit dem Zeitpunkt, in dem er von der Fortsetzung Kenntnis erhält". Weil die Frist an die Kenntnis anknüpft, sollte der Widerspruch nach dem Beendigungstermin wiederholt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Vermietende Partei
Eigenhändige Unterschrift der vermietenden Partei: Dr. Katrin Ahlers

RECHTLICHER HINWEIS

FORM: § 568 Abs. 1 BGB verlangt für die Kündigung eines Mietverhältnisses die schriftliche Form, und § 126 Abs. 1 BGB macht daraus die EIGENHÄNDIGE Namensunterschrift auf der Urkunde. Eine E-Mail, ein Fax oder ein eingescanntes PDF genügen dafür nicht. Zulässig ist nach § 126 Abs. 3 BGB die elektronische Form, wenn sich „nicht aus dem Gesetz ein anderes ergibt" — sie verlangt nach § 126a Abs. 1 BGB eine QUALIFIZIERTE elektronische Signatur und ist damit etwas anderes als ein eingescannter Namenszug. Dieses Schreiben ist deshalb auszudrucken und von Hand zu unterschreiben.

ZUGANG: Nach § 130 Abs. 1 Satz 1 BGB wird eine Willenserklärung unter Abwesenden in dem Zeitpunkt wirksam, „in welchem sie ihm zugeht". Nicht der Tag des Briefes, sondern der Tag des Zugangs löst die Frist aus — und wer sich auf einen bestimmten Beendigungstermin verlässt, sollte den Zugang belegen können. Sind mehrere Personen Mietpartei, muss die Kündigung allen gegenüber erklärt werden und allen zugehen.

KEINE KÜNDIGUNG ZUM ZWECKE DER MIETERHÖHUNG: § 573 Abs. 1 Satz 2 BGB besteht aus sieben Worten — „Die Kündigung zum Zwecke der Mieterhöhung ist ausgeschlossen." Wer die Miete erhöhen will, verlangt dafür die Zustimmung nach § 558 BGB; eine Kündigung ist dafür kein Mittel.

UNABDINGBAR: Der Untertitel über Mietverhältnisse über Wohnraum stellt denselben Satz an SIEBEN Stellen auf — „Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam" steht wörtlich in § 573 Abs. 4, § 573a Abs. 4, § 574 Abs. 4, § 574a Abs. 3, § 574b Abs. 3 und § 577a Abs. 3 BGB, und § 573c Abs. 4 BGB sagt dasselbe für die Frist, dort ausdrücklich „von Absatz 1 oder 3 abweichende" Vereinbarungen. Weder das berechtigte Interesse noch die Frist, weder der Widerspruch noch die Sperrfrist lassen sich also im Mietvertrag wegverhandeln.

WAS DIESE VORLAGE NICHT BEHAUPTET: Sie zitiert KEINE Rechtsprechung. Ob ein geltend gemachter Bedarf im Einzelfall anerkannt wird, ob eine andere freie Wohnung im Haus angeboten werden muss und welche Folgen ein nur vorgetäuschter Bedarf hat, ist in Deutschland weitgehend richterrechtlich geprägt und wird hier nicht beantwortet. Ebenso wenig beschreibt sie das Räumungsverfahren, und sie nennt keine Miete, keine Entschädigung und keinen Geldbetrag.

KostenlosBearbeitbarPDF-DownloadOhne Anmeldung

Warum diese Vorlage

Die Frist ist selten drei Monate

§ 573c Abs. 1 Satz 2 BGB verlängert sie nach fünf und nach acht Jahren seit der Überlassung um jeweils drei Monate. Die Vorlage rechnet die Stufe aus und nennt die Jahre, aus denen sie folgt.

Ein Tag kostet einen ganzen Monat

Geht das Schreiben nach dem dritten Werktag des Monats zu, zählt erst der folgende Monat. Die Vorlage nennt den Stichtag und den daraus folgenden Beendigungstermin.

Die Begründung muss im Schreiben stehen

§ 573 Abs. 3 BGB lässt andere Gründe „nur berücksichtigen, soweit sie nachträglich entstanden sind". Fehlt sie, warnt das Dokument, statt die Lücke stillschweigend zu drucken.

Der Hinweis, den fast kein Muster trägt

§ 568 Abs. 2 BGB verlangt den Hinweis auf Möglichkeit, Form und Frist des Widerspruchs. Ohne ihn darf die Mietpartei nach § 574b Abs. 2 Satz 2 BGB noch vor Gericht widersprechen.

Nach einer Umwandlung ist der Grund gesperrt

§ 577a BGB sperrt gerade den Eigenbedarf für drei Jahre seit der Veräußerung, in bestimmten Gebieten für bis zu zehn. Die Vorlage rechnet beide Ränder aus.

Mit KI erstellt

Beschreiben Sie dem Copiloten Ihren Fall, und er passt das Schreiben an.

So funktioniert es

1
Angaben eintragen

Vermietende Partei, Mietpartei, die Räume, der Tag der Überlassung, wer einziehen soll und warum — und der Tag, an dem das Schreiben zugeht.

2
Mit KI anpassen

Füllen Sie die Felder aus oder sagen Sie dem Copiloten in normaler Sprache, was sich ändern soll.

3
Ausdrucken, unterschreiben und zustellen

PDF erzeugen, von Hand unterschreiben (§ 568 Abs. 1 mit § 126 Abs. 1 BGB) und so zustellen, dass sich der Zugang belegen lässt.

Was in der Eigenbedarfskündigung steht

Vermietende Partei und Mietpartei mit Anschriften, dazu die Räume und das Datum des Mietvertrags
Die ausdrückliche ordentliche Kündigung auf den ausgerechneten Beendigungstermin
Das berechtigte Interesse nach § 573 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Nr. 2 BGB mit der benannten Person
Die Gründe im Einzelnen, weil § 573 Abs. 3 Satz 1 BGB sie im Kündigungsschreiben verlangt
Die Kündigungsfrist mit der Stufe des § 573c Abs. 1 Satz 2 BGB und den Jahren seit der Überlassung
Der dritte Werktag des Zugangsmonats und was ein späterer Zugang kostet
Bei einem selbst bewohnten Zweifamilienhaus: der nach § 573a Abs. 3 BGB vorgeschriebene Satz
Bei möbliertem Wohnraum in der eigenen Wohnung: die Ausnahme des § 549 Abs. 2 Nr. 2 BGB
Nach einer Umwandlung: die ausgerechnete Sperrfrist des § 577a BGB mit beiden Rändern
Der Hinweis auf Möglichkeit, Form und Frist des Widerspruchs nach § 568 Abs. 2 BGB
Die ausgerechnete Widerspruchsfrist nach § 574b Abs. 2 Satz 1 BGB und die Textform des Absatzes 1
Die Rückgabepflicht nach § 546 Abs. 1 BGB und der Widerspruch gegen eine stillschweigende Verlängerung (§ 545 BGB)
Der rechtliche Hinweis zu Form, Zugang, Unabdingbarkeit und zum Verbot des § 573 Abs. 1 Satz 2 BGB

Dr. Katrin Ahlers Fischerstraße 41, 40477 Düsseldorf

HERRN JONAS WEILAND UND FRAU SELIN WEILAND

Grafenberger Allee 118, 40237 Düsseldorf, 3. Obergeschoss links, 74 m², drei Zimmer

Düsseldorf, den 23. September 2026
ORDENTLICHE KÜNDIGUNG DES MIETVERHÄLTNISSES WEGEN EIGENBEDARFS
Betreff: Mietverhältnis über Grafenberger Allee 118, 40237 Düsseldorf, 3. Obergeschoss links, 74 m², drei Zimmer — Mietvertrag vom 12. Juni 2019

Sehr geehrte Mietpartei, sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich das zwischen uns bestehende Mietverhältnis über die im Betreff bezeichneten Räume, Grafenberger Allee 118, 40237 Düsseldorf, 3. Obergeschoss links, 74 m², drei Zimmer, ordentlich zum 31. März 2027. Der Mietvertrag datiert vom 12. Juni 2019; die Räume wurden Ihnen am 1. Juli 2019 überlassen. Eine fristlose Kündigung wird ausdrücklich NICHT erklärt.

Ich habe ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses im Sinne des § 573 Abs. 1 Satz 1 BGB, und zwar nach § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB: Ich benötige die Räume als Wohnung für einen Familienangehörigen, nämlich für meine Tochter Lena Ahlers. Bemerkenswert ist, dass das Wort „Eigenbedarf" im Bürgerlichen Gesetzbuch überhaupt nicht vorkommt; der Gesetzestext nennt stattdessen die drei Gruppen „für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts", und deshalb wird hier die konkrete Person benannt und nicht nur ein Schlagwort verwendet.

Die Gründe im Einzelnen — § 573 Abs. 3 Satz 1 BGB verlangt, dass sie in diesem Schreiben stehen: Meine Tochter Lena Ahlers schließt im Februar 2027 ihr Studium in Aachen ab und beginnt am 1. April 2027 ihr Referendariat am Landgericht Düsseldorf. Sie wohnt bisher in einem Wohnheimzimmer in Aachen und hat in Düsseldorf keine eigene Wohnung. Sie wird die Wohnung allein und dauerhaft als ihren Lebensmittelpunkt nutzen.

Zur Frist: § 573c Abs. 1 Satz 1 BGB bestimmt, dass „die Kündigung … spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig" ist. Die Räume sind Ihnen seit 7 vollen Jahren überlassen, also seit mehr als fünf und weniger als acht Jahren. § 573c Abs. 1 Satz 2 BGB verlängert die Frist deshalb EINMAL um drei Monate. Die Kündigungsfrist beträgt danach 6 Monate. Dieses Schreiben geht Ihnen nach den Angaben am 30. September 2026 zu; maßgeblich ist nach § 130 Abs. 1 Satz 1 BGB der Zugang und nicht das Datum des Briefes. Der Zugang liegt nach dem dritten Werktag des Monats — dieser war der 3. September 2026 —, sodass erst der folgende Kalendermonat zählt und das Mietverhältnis einen Monat später endet als bei einem früheren Zugang. Daraus ergibt sich der oben genannte Beendigungstermin 31. März 2027. Der Sonnabend wird dabei als Werktag mitgezählt, was den dritten Werktag früher und damit den Termin sicherer macht; gesetzliche Feiertage sind Ländersache und werden hier nicht berechnet — sie könnten den dritten Werktag nur nach hinten verschieben. Nach § 573c Abs. 4 BGB ist eine zum Nachteil der Mietpartei abweichende Vereinbarung über diese Frist unwirksam.

Zur Kündigungssperrfrist: An den Räumen ist nach der Überlassung Wohnungseigentum begründet und veräußert worden. § 577a Abs. 1 BGB sperrt in diesem Fall die Berufung auf ein berechtigtes Interesse nach § 573 Abs. 2 Nr. 2 oder 3 BGB „erst nach Ablauf von drei Jahren seit der Veräußerung". Die Veräußerung war am 10. März 2022, die drei Jahre endeten damit am 10. März 2025 und liegen vor dem Zugang dieses Schreibens. Nach Absatz 2 kann eine Landesregierung diese Frist für bestimmte Gebiete durch Rechtsverordnung auf „bis zu zehn Jahre" verlängern; das wäre hier der 10. März 2032. Ob für diese Gemeinde eine solche Verordnung besteht, ist gesondert zu prüfen.

Hinweis auf Ihr Widerspruchsrecht, den ich Ihnen nach § 568 Abs. 2 BGB zu geben habe: Sie können dieser Kündigung nach § 574 Abs. 1 BGB widersprechen und die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen, „wenn die Beendigung des Mietverhältnisses für den Mieter, seine Familie oder einen anderen Angehörigen seines Haushalts eine Härte bedeuten würde, die auch unter Würdigung der berechtigten Interessen des Vermieters nicht zu rechtfertigen ist". Absatz 2 stellt ausdrücklich klar: „Eine Härte liegt auch vor, wenn angemessener Ersatzwohnraum zu zumutbaren Bedingungen nicht beschafft werden kann." ZUR FORM: Der Widerspruch ist nach § 574b Abs. 1 Satz 1 BGB in TEXTFORM zu erklären — nach § 126b BGB genügt dafür eine lesbare Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger, also auch eine E-Mail; eine eigenhändige Unterschrift ist nicht nötig. ZUR FRIST: Er muss mir nach § 574b Abs. 2 Satz 1 BGB spätestens zwei Monate vor der Beendigung des Mietverhältnisses zugehen, hier also bis zum 31. Januar 2027. Früher ist besser: Eine rückwärts laufende Frist regeln die §§ 187 bis 193 BGB nicht ausdrücklich, und der genannte Tag ist der späteste.

Zur Rückgabe: Nach § 546 Abs. 1 BGB sind Sie verpflichtet, die Mietsache nach Beendigung des Mietverhältnisses zurückzugeben. Ich schlage vor, rechtzeitig einen Termin für die Übergabe zu vereinbaren und den Zustand der Wohnung dabei gemeinsam in einem Protokoll festzuhalten. Für den Fall, dass der Gebrauch nach dem Beendigungstermin fortgesetzt wird, widerspreche ich schon jetzt vorsorglich einer stillschweigenden Verlängerung des Mietverhältnisses: § 545 BGB verlängert das Mietverhältnis „auf unbestimmte Zeit, sofern nicht eine Vertragspartei ihren entgegenstehenden Willen innerhalb von zwei Wochen dem anderen Teil erklärt", und diese zwei Wochen beginnen für die vermietende Partei „mit dem Zeitpunkt, in dem er von der Fortsetzung Kenntnis erhält". Weil die Frist an die Kenntnis anknüpft, sollte der Widerspruch nach dem Beendigungstermin wiederholt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Vermietende Partei
Eigenhändige Unterschrift der vermietenden Partei: Dr. Katrin Ahlers

RECHTLICHER HINWEIS

FORM: § 568 Abs. 1 BGB verlangt für die Kündigung eines Mietverhältnisses die schriftliche Form, und § 126 Abs. 1 BGB macht daraus die EIGENHÄNDIGE Namensunterschrift auf der Urkunde. Eine E-Mail, ein Fax oder ein eingescanntes PDF genügen dafür nicht. Zulässig ist nach § 126 Abs. 3 BGB die elektronische Form, wenn sich „nicht aus dem Gesetz ein anderes ergibt" — sie verlangt nach § 126a Abs. 1 BGB eine QUALIFIZIERTE elektronische Signatur und ist damit etwas anderes als ein eingescannter Namenszug. Dieses Schreiben ist deshalb auszudrucken und von Hand zu unterschreiben.

ZUGANG: Nach § 130 Abs. 1 Satz 1 BGB wird eine Willenserklärung unter Abwesenden in dem Zeitpunkt wirksam, „in welchem sie ihm zugeht". Nicht der Tag des Briefes, sondern der Tag des Zugangs löst die Frist aus — und wer sich auf einen bestimmten Beendigungstermin verlässt, sollte den Zugang belegen können. Sind mehrere Personen Mietpartei, muss die Kündigung allen gegenüber erklärt werden und allen zugehen.

KEINE KÜNDIGUNG ZUM ZWECKE DER MIETERHÖHUNG: § 573 Abs. 1 Satz 2 BGB besteht aus sieben Worten — „Die Kündigung zum Zwecke der Mieterhöhung ist ausgeschlossen." Wer die Miete erhöhen will, verlangt dafür die Zustimmung nach § 558 BGB; eine Kündigung ist dafür kein Mittel.

UNABDINGBAR: Der Untertitel über Mietverhältnisse über Wohnraum stellt denselben Satz an SIEBEN Stellen auf — „Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam" steht wörtlich in § 573 Abs. 4, § 573a Abs. 4, § 574 Abs. 4, § 574a Abs. 3, § 574b Abs. 3 und § 577a Abs. 3 BGB, und § 573c Abs. 4 BGB sagt dasselbe für die Frist, dort ausdrücklich „von Absatz 1 oder 3 abweichende" Vereinbarungen. Weder das berechtigte Interesse noch die Frist, weder der Widerspruch noch die Sperrfrist lassen sich also im Mietvertrag wegverhandeln.

WAS DIESE VORLAGE NICHT BEHAUPTET: Sie zitiert KEINE Rechtsprechung. Ob ein geltend gemachter Bedarf im Einzelfall anerkannt wird, ob eine andere freie Wohnung im Haus angeboten werden muss und welche Folgen ein nur vorgetäuschter Bedarf hat, ist in Deutschland weitgehend richterrechtlich geprägt und wird hier nicht beantwortet. Ebenso wenig beschreibt sie das Räumungsverfahren, und sie nennt keine Miete, keine Entschädigung und keinen Geldbetrag.

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Häufige Fragen

Wie lang ist die Kündigungsfrist bei Eigenbedarf wirklich?

Fast nie drei Monate, und das ist der häufigste Fehler in den umlaufenden Mustern. § 573c Abs. 1 Satz 1 BGB gibt die Grundfrist: „Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig." Satz 2 baut daraus eine Leiter: „Die Kündigungsfrist für den Vermieter verlängert sich nach fünf und acht Jahren seit der Überlassung des Wohnraums um jeweils drei Monate." Aus drei Monaten werden also sechs und dann neun. Wichtig ist der Anknüpfungspunkt: Gezählt wird ab der ÜBERLASSUNG der Räume, nicht ab dem Tag, an dem der Mietvertrag unterschrieben wurde — die beiden fallen oft auseinander, und deshalb fragt diese Vorlage nach beiden Daten. Kommt die Erleichterung des § 573a BGB für ein selbst bewohntes Zweifamilienhaus hinzu, verlängert sich die Frist nach dessen Absatz 1 Satz 2 noch einmal um drei Monate, also auf sechs, neun oder zwölf. Für die vermietende Partei ist all das zwingend: Nach § 573c Abs. 4 BGB ist „eine zum Nachteil des Mieters von Absatz 1 oder 3 abweichende Vereinbarung … unwirksam", eine kürzere Frist im Mietvertrag geht also ins Leere.

Warum endet das Mietverhältnis einen Monat später, wenn ich den Brief ein paar Tage später zustelle?

Weil § 573c Abs. 1 Satz 1 BGB einen Stichtag im Monat setzt: Die Kündigung ist „spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats" zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig. Geht sie später zu, zählt erst der folgende Kalendermonat — und das Ende verschiebt sich um einen vollen Monat, gleichgültig ob es um einen Tag oder um drei Wochen geht. Maßgeblich ist dabei nicht das Datum auf dem Brief, sondern der ZUGANG: § 130 Abs. 1 Satz 1 BGB lässt eine Willenserklärung unter Abwesenden in dem Zeitpunkt wirksam werden, „in welchem sie ihm zugeht". Deshalb fragt das Formular nach dem Tag des Zugangs und nicht nur nach dem Tag des Schreibens, und deshalb lohnt es sich, den Zugang belegen zu können. Eine Feinheit sagt diese Seite offen: Das Gesetz benutzt das Wort „Werktag", ohne es zu bestimmen, und § 193 BGB nennt den Sonnabend neben dem Werktag, den er an dessen Stelle setzt. Diese Vorlage zählt den Sonnabend MIT, weil der dritte Werktag dann früher liegt und der Termin damit nach beiden Lesarten sicher ist. Gesetzliche Feiertage werden nicht gerechnet — sie sind Ländersache und könnten den dritten Werktag ebenfalls nur nach hinten schieben.

Was muss als Begründung im Kündigungsschreiben stehen?

Mehr als das Wort, das alle benutzen — denn „Eigenbedarf" kommt im Bürgerlichen Gesetzbuch überhaupt nicht vor. Das haben wir nicht erinnert, sondern im vollständigen Gesetzestext nachgesehen: null Treffer. Was dort steht, ist § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB mit drei Personengruppen — ein berechtigtes Interesse liegt insbesondere vor, wenn „der Vermieter die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts benötigt". Und Absatz 3 macht daraus eine Pflicht für das Schreiben selbst: „Die Gründe für ein berechtigtes Interesse des Vermieters sind in dem Kündigungsschreiben anzugeben. Andere Gründe werden nur berücksichtigt, soweit sie nachträglich entstanden sind." § 574 Abs. 3 BGB zieht das durch: Bei der Abwägung über einen Widerspruch „werden nur die in dem Kündigungsschreiben nach § 573 Abs. 3 angegebenen Gründe berücksichtigt". Eine fehlende oder pauschale Begründung lässt sich deshalb nicht dadurch heilen, dass man sie später nachschiebt. Sinnvoll ist, konkret zu werden: wer einziehen soll, in welcher Beziehung diese Person zur vermietenden Partei steht, warum sie gerade diese Wohnung braucht und ab wann. Welche Anforderungen die Gerichte im Einzelnen stellen, sagt diese Seite nicht — sie zitiert keine Rechtsprechung.

Muss ich die Mietpartei auf ihr Widerspruchsrecht hinweisen?

Ja, das Gesetz sagt es ausdrücklich, und es lohnt sich auch für die kündigende Seite. § 568 Abs. 2 BGB: „Der Vermieter soll den Mieter auf die Möglichkeit, die Form und die Frist des Widerspruchs nach den §§ 574 bis 574b rechtzeitig hinweisen." Fast kein umlaufendes Muster trägt diesen Hinweis — was er kostet, wenn er fehlt, steht in § 574b Abs. 2 Satz 2 BGB: „Hat der Vermieter nicht rechtzeitig vor Ablauf der Widerspruchsfrist auf die Möglichkeit des Widerspruchs sowie auf dessen Form und Frist hingewiesen, so kann der Mieter den Widerspruch noch im ersten Termin des Räumungsrechtsstreits erklären." Mit dem Hinweis ist die Mietpartei an die Frist des Satzes 1 gebunden — der Widerspruch muss „spätestens zwei Monate vor der Beendigung des Mietverhältnisses" erklärt sein; ohne ihn kann sie noch im Prozess widersprechen. Zur Form: Der Widerspruch ist nach § 574b Abs. 1 Satz 1 BGB in TEXTFORM zu erklären, und § 126b BGB verlangt dafür nur eine lesbare Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger — eine E-Mail genügt also. „Schriftlich", wie viele Muster schreiben, ist an dieser Stelle falsch.

Ich habe die Wohnung gerade gekauft. Darf ich sofort wegen Eigenbedarf kündigen?

Wenn die Wohnung nach der Überlassung an die Mietpartei in Wohnungseigentum umgewandelt und dann verkauft wurde: nein, und zwar für mindestens drei Jahre. § 577a Abs. 1 BGB bestimmt: „Ist an vermieteten Wohnräumen nach der Überlassung an den Mieter Wohnungseigentum begründet und das Wohnungseigentum veräußert worden, so kann sich ein Erwerber auf berechtigte Interessen im Sinne des § 573 Abs. 2 Nr. 2 oder 3 erst nach Ablauf von drei Jahren seit der Veräußerung berufen." Gesperrt ist also genau der Grund, um den es hier geht, und die Frist läuft ab der VERÄUSSERUNG, nicht ab der Umwandlung. Absatz 1a erstreckt das auf den Verkauf an eine Personengesellschaft oder an mehrere Erwerber, nimmt aber Gesellschafter oder Erwerber aus, die „derselben Familie oder demselben Haushalt angehören". Und Absatz 2 lässt die Landesregierungen die Frist für Gebiete mit besonders gefährdeter Wohnraumversorgung durch Rechtsverordnung auf „bis zu zehn Jahre" verlängern. Welche Verordnung für Ihre Gemeinde gilt und welche Frist sie setzt, behauptet diese Vorlage nicht — sie rechnet beide Ränder aus und sagt, dass die maßgebliche Verordnung zu prüfen ist. Absatz 3 erklärt jede zum Nachteil der Mietpartei abweichende Vereinbarung für unwirksam.

Wie muss ich das Schreiben unterschreiben und zustellen?

Von Hand, auf Papier, und so, dass sich der Zugang belegen lässt. § 568 Abs. 1 BGB verlangt für die Kündigung eines Mietverhältnisses die schriftliche Form, und § 126 Abs. 1 BGB bestimmt, was das heißt: Die Urkunde muss „von dem Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift oder mittels notariell beglaubigten Handzeichens unterzeichnet werden". Eine E-Mail, ein Fax oder ein eingescanntes PDF erfüllen das nicht. Zulässig bleibt nach § 126 Abs. 3 BGB die elektronische Form, wenn sich „nicht aus dem Gesetz ein anderes ergibt" — sie verlangt nach § 126a Abs. 1 BGB aber eine QUALIFIZIERTE elektronische Signatur und ist damit etwas anderes als ein abfotografierter Namenszug. Zum Zustellen: Das Gesetz schreibt keinen Weg vor, aber § 130 Abs. 1 Satz 1 BGB knüpft die Wirksamkeit an den Zugang, und aus dem Zugangstag folgt der Beendigungstermin. Sind mehrere Personen Mietpartei, muss die Kündigung allen gegenüber erklärt werden und allen zugehen. Wer für eine andere Person kündigt, sollte an die Vollmacht denken.

Ist die Vorlage kostenlos, und kann ich sie bearbeiten und als PDF herunterladen?

Ja, sie ist kostenlos. Sie füllen die Felder direkt im Browser aus oder sagen dem Copiloten in normaler Sprache, was sich ändern soll; das Dokument aktualisiert sich sofort. Anschließend laden Sie es kostenlos als PDF herunter, ohne Anmeldung und ohne Zahlungsdaten. Die berechneten Angaben — die Stufe der Kündigungsfrist, der dritte Werktag des Zugangsmonats, der Beendigungstermin, die Widerspruchsfrist und die beiden Ränder der Sperrfrist des § 577a BGB — werden bei jeder Änderung neu ermittelt. Denken Sie daran, das PDF auszudrucken und von Hand zu unterschreiben: § 568 Abs. 1 BGB mit § 126 Abs. 1 BGB verlangt die eigenhändige Namensunterschrift.

Ist eine so erstellte Kündigung rechtswirksam, und gilt die Vorlage in ganz Deutschland?

Rechtswirksam ist eine Kündigung, wenn sie die Voraussetzungen des Gesetzes erfüllt — nicht, weil sie aus einem bestimmten Muster stammt. Diese Vorlage baut die Bestandteile ein, die das Bürgerliche Gesetzbuch verlangt: die eindeutige Kündigungserklärung, die Begründung nach § 573 Abs. 3 BGB, die richtige Frist nach § 573c BGB, den Hinweis nach § 568 Abs. 2 BGB und, wo es darauf ankommt, den Satz des § 573a Abs. 3 BGB. Die eigenhändige Unterschrift und der Zugang bleiben Ihre Sache. Zur Reichweite: Die §§ 535 bis 577a BGB sind Bundesrecht und gelten in ganz Deutschland gleich. Zwei Dinge sind trotzdem nicht bundeseinheitlich und deshalb keine Behauptung dieser Seite. Erstens kann eine Landesregierung die Sperrfrist des § 577a BGB für bestimmte Gebiete auf bis zu zehn Jahre verlängern — welche Verordnung gilt, ist für die Gemeinde zu prüfen. Zweitens sind gesetzliche Feiertage Ländersache, weshalb der dritte Werktag hier ohne sie berechnet und als frühester Tag genannt wird. Und diese Seite zitiert keine Rechtsprechung: Ob ein geltend gemachter Bedarf im Einzelfall anerkannt wird, entscheiden die Gerichte.

Verfasst von: Thorben Rasmus IdelGeprüft von: Nahar GevaAktualisiert · 23.09.2026

Quellen: Bürgerliches Gesetzbuch, § 126 und § 126a (Schriftform und elektronische Form), § 126b (Textform), § 130 Abs. 1 (Zugang), § 193 (Sonn- und Feiertag, Sonnabend), § 545 (stillschweigende Verlängerung), § 546 und § 546a (Rückgabe und Entschädigung), § 549 Abs. 2 und 3 (Ausnahmen vom Mieterschutz), § 568 (Form und Inhalt der Kündigung), § 573, § 573a, § 573b, § 573c und § 573d (ordentliche Kündigung des Vermieters und Fristen), §§ 574 bis 574c (Widerspruch des Mieters), § 575 (Zeitmietvertrag) und § 577a (Kündigungsbeschränkung bei Wohnungsumwandlung). Gesetzestexte am 23. September 2026 im vollständigen, geltenden Text auf gesetze-im-internet.de geprüft. KEINE RECHTSPRECHUNG und KEIN Geldbetrag.

Diese Vorlage dient ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und stellt keine Rechts-, Medizin-, Finanz- oder sonstige Fachberatung dar. Wenden Sie sich in Ihrem konkreten Fall an eine qualifizierte Fachperson.