Zum Inhalt springen
Formularia.ai
Kündigungen · Vorlage

Kündigung

Schreiben Sie Ihre Kündigung in wenigen Minuten und laden Sie sie als PDF herunter. Diese eine Vorlage deckt die drei Fälle ab, die in Deutschland fast alle Kündigungen ausmachen, und sie behandelt sie als das, was sie sind: drei verschiedene Rechtsregime. Beim Mietvertrag gilt § 573c BGB — für Sie als Mieter drei Monate, unabhängig davon, wie lange Sie schon in der Wohnung wohnen; nur die Frist des Vermieters verlängert sich nach fünf und nach acht Jahren. Beim Arbeitsvertrag gilt § 622 BGB, und die gestaffelten längeren Fristen dort gelten ausdrücklich „für eine Kündigung durch den Arbeitgeber“ — für Sie bleibt es grundsätzlich bei vier Wochen, sofern Ihr Arbeits- oder Tarifvertrag nichts anderes sagt. Und dann der Punkt, an dem die meisten Vorlagen schweigen: § 623 BGB verlangt für die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses die Schriftform und schließt die elektronische Form ausdrücklich aus. Eine per E-Mail oder als Scan verschickte Kündigung ist deshalb nicht bloß unschön, sondern nach § 125 Satz 1 BGB nichtig. Für alle anderen Verträge gelten der Vertrag selbst und § 314 BGB — und wenn Sie ein Online-Abo kündigen, brauchen Sie wegen der Kündigungsschaltfläche des § 312k BGB oft gar kein Schreiben. Diese Vorlage rechnet nichts aus: Frist und Beendigungstermin tragen Sie ein.

Vorschau
KÜNDIGUNG DES ARBEITSVERTRAGS

Jonas Brandt Skalitzer Straße 68, 10997 Berlin

NORDLICHT MEDIENTECHNIK GMBH

z. Hd. Frau Dr. Katharina Vogt, Personalleitung

Lindenstraße 14, 10969 Berlin

Handelsregisternummer oder USt-IdNr.: HRB 123456 B, Amtsgericht Charlottenburg

Berlin, den 2. September 2026
Betreff: Kündigung des Arbeitsvertrags vom 1. März 2021 (Personalnummer 4471)
Zustellung: Persönliche Übergabe gegen Empfangsbestätigung, Einwurf im Beisein eines Zeugen oder Einschreiben mit Rückschein

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich als Arbeitnehmer das zwischen uns bestehende Arbeitsverhältnis, begründet durch den Arbeitsvertrag vom 1. März 2021 über die Tätigkeit als Mediengestalter am Standort Berlin, ordentlich und fristgerecht zum 31. Oktober 2026. Hilfsweise kündige ich zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Einen Grund muss ich für diese Kündigung nicht angeben.

KÜNDIGUNGSFRISTEN IM ARBEITSVERHÄLTNIS: § 622 Abs. 1 BGB bestimmt, dass das Arbeitsverhältnis „mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats“ gekündigt werden kann. Die gestaffelten längeren Fristen des § 622 Abs. 2 BGB — ein Monat nach zwei Jahren, zwei Monate nach fünf, drei nach acht, vier nach zehn, fünf nach zwölf, sechs nach fünfzehn und sieben Monate nach zwanzig Jahren Bestehen des Arbeitsverhältnisses, jeweils zum Ende eines Kalendermonats — gelten nach dem Wortlaut der Vorschrift „für eine Kündigung durch den Arbeitgeber“. Für die Kündigung durch den Arbeitnehmer bleibt es deshalb grundsätzlich bei den vier Wochen des Absatzes 1. Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, beträgt die Frist nach § 622 Abs. 3 BGB zwei Wochen. WICHTIG: Ein Tarifvertrag kann nach § 622 Abs. 4 BGB abweichende Regelungen treffen und tut das häufig, und einzelvertraglich können längere Fristen vereinbart werden (§ 622 Abs. 5 Satz 2 BGB), wobei für die Kündigung durch den Arbeitnehmer nach § 622 Abs. 6 BGB keine längere Frist vereinbart werden darf als für die Kündigung durch den Arbeitgeber. Es gibt daher keine Zahl, die für alle gilt. Die für mich maßgebliche Frist lautet: vier Wochen zum Ende eines Kalendermonats. Das Arbeitsverhältnis endet danach zum 31. Oktober 2026. Diese Vorlage berechnet weder Frist noch Termin; beide sind von mir eingetragen und an Arbeitsvertrag und Tarifvertrag zu prüfen.

FORM — § 623 BGB, DER HÄUFIGSTE FEHLER: „Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Auflösungsvertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; die elektronische Form ist ausgeschlossen.“ Schriftform bedeutet nach § 126 Abs. 1 BGB die eigenhändige Namensunterschrift auf dem Originalschreiben. Eine Kündigung per E-Mail, als PDF-Anhang, als Scan, per Fax, per Messenger-Nachricht oder mit einer elektronischen Signatur wahrt diese Form NICHT und ist nach § 125 Satz 1 BGB nichtig — nicht bloß fehlerhaft, sondern von Anfang an unwirksam, sodass das Arbeitsverhältnis unverändert weiterläuft. Das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz hat daran nichts geändert: es hat zum 1. Januar 2025 an anderer Stelle die Textform geöffnet, § 623 BGB aber unberührt gelassen. Dieses Schreiben ist deshalb auszudrucken, handschriftlich zu unterschreiben und im Original zu übergeben oder zu versenden.

KÜNDIGUNGSBESTÄTIGUNG: Bitte bestätigen Sie mir den Zugang dieser Kündigung und den Termin, zu dem das Vertragsverhältnis endet, schriftlich. Außerdem bitte ich um ein qualifiziertes Zeugnis, auf das ich nach § 109 Abs. 1 Satz 3 GewO einen Anspruch habe, und um die Herausgabe meiner Arbeitspapiere.

Bitte bestätigen Sie den Empfang dieses Schreibens auf dem beiliegenden Zweitexemplar mit Datum und Unterschrift; dieses Datum ist der Zugang, an dem sich alle Fristen bemessen.

Mit freundlichen Grüßen


RECHTLICHER HINWEIS

ZUGANG: Eine Kündigung ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung. Nach § 130 Abs. 1 Satz 1 BGB wird sie in dem Zeitpunkt wirksam, „in welchem sie ihm zugeht“ — maßgeblich ist also der ZUGANG beim Empfänger, nicht die Aufgabe zur Post. Wer eine Frist wahren will, muss den Zugang und sein Datum beweisen können.

ZUSTELLUNG: Am sichersten ist die persönliche Übergabe des unterschriebenen Originals gegen eine datierte Empfangsbestätigung, ersatzweise der Einwurf im Beisein eines Zeugen, der den Inhalt kennt. Ein Einschreiben mit Rückschein beweist den Zugang, hat aber einen Nachteil: Wird niemand angetroffen, liegt zunächst nur eine Benachrichtigung im Briefkasten, und der Zugang tritt erst mit der Abholung ein. Für fristgebundene Kündigungen ist die persönliche Übergabe mit Zeugen oder ein Einwurf-Einschreiben deshalb oft die bessere Wahl.

ORDENTLICH ODER FRISTLOS: Die ordentliche Kündigung beendet den Vertrag unter Einhaltung der Kündigungsfrist; Mieter und Arbeitnehmer brauchen dafür keinen Grund. Die außerordentliche fristlose Kündigung beendet ihn sofort, setzt aber einen wichtigen Grund voraus, der im Streitfall bewiesen werden muss; welche Vorschrift dafür gilt, steht oben im Absatz zu Ihrer Vertragsart. Wer fristlos kündigt, sollte immer hilfsweise auch ordentlich kündigen — hält der wichtige Grund nicht, endet der Vertrag dann wenigstens fristgerecht.

UNTERSCHRIFT UND VERTRETUNG: Unterschreibt eine bevollmächtigte Person für Sie, sollte die Vollmachtsurkunde im Original beiliegen. Nach § 174 Satz 1 BGB ist ein einseitiges Rechtsgeschäft eines Bevollmächtigten unwirksam, wenn er keine Vollmachtsurkunde vorlegt und der andere Teil es aus diesem Grunde unverzüglich zurückweist.

ARBEITSLOSENGELD UND MELDEPFLICHT: Wer das Beschäftigungsverhältnis selbst löst, verhält sich nach § 159 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB III versicherungswidrig; ohne wichtigen Grund ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld für eine Sperrzeit, die bei Arbeitsaufgabe nach § 159 Abs. 3 SGB III grundsätzlich zwölf Wochen beträgt. Unabhängig davon verpflichtet § 38 Abs. 1 SGB III dazu, sich spätestens drei Monate vor der Beendigung arbeitsuchend zu melden und, wenn zwischen der Kenntnis des Beendigungszeitpunkts und der Beendigung weniger als drei Monate liegen, innerhalb von drei Tagen nach dieser Kenntnis. Diese Vorlage prüft keinen Anspruch. Und umgekehrt: Wer selbst eine Kündigung ERHÄLT und sich gegen sie wehren will, muss nach § 4 Satz 1 KSchG innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Klage beim Arbeitsgericht erheben — dafür ist dieses Schreiben nicht das richtige Dokument.

KEINE BERECHNUNG: Diese Vorlage berechnet nichts — weder eine Kündigungsfrist noch einen Beendigungstermin noch einen Betrag. Frist und Termin, die oben stehen, sind die von Ihnen eingetragenen. Prüfen Sie sie an Ihrem Vertrag, an einem einschlägigen Tarifvertrag und am Gesetz.

DIE KÜNDIGENDE PERSON — EIGENHÄNDIGE UNTERSCHRIFT
Unterschrift: Jonas Brandt
EMPFANGSBESTÄTIGUNG DES EMPFÄNGERS — NAME, FUNKTION, DATUM UND UNTERSCHRIFT
GratisBearbeitbarPDF-DownloadOhne Anmeldung

Warum diese Vorlage

Drei Verträge, eine Vorlage

Mietvertrag, Arbeitsvertrag oder sonstiger Vertrag — Sie wählen die Vertragsart, und das Schreiben nennt die Vorschriften, die wirklich für Sie gelten.

Die Schriftformfalle, benannt

§ 623 BGB schließt die elektronische Form für die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses aus. Das steht im Dokument, nicht im Kleingedruckten.

Fristen, wie sie wirklich sind

§ 573c BGB für die Miete und § 622 BGB für die Arbeit, jeweils mit der Angabe, für wen sich die Frist verlängert — und ohne eine Zahl zu erfinden.

Fristlos, aber mit Grund

Die fristlose Variante verlangt und druckt den wichtigen Grund und kündigt hilfsweise ordentlich. Bleibt das Feld leer, warnt das Dokument sichtbar.

Zugang statt Absendung

Wann eine Kündigung wirkt, sagt § 130 Abs. 1 BGB: mit dem Zugang. Die Vorlage erklärt, wie Sie ihn beweisen — und wo das Einschreiben mit Rückschein schwächelt.

Mit KI erstellt

Beschreiben Sie Ihre Lage dem Copiloten, und er füllt die Kündigung für Sie aus.

So funktioniert es

1
Vertragsart wählen

Mietvertrag, Arbeitsvertrag oder sonstiger Vertrag — die Vorlage stellt sich darauf ein.

2
Mit KI anpassen

Felder ausfüllen oder dem Copiloten in normalem Deutsch sagen, was geändert werden soll.

3
Ausdrucken und zustellen

PDF erzeugen, handschriftlich unterschreiben, im Original übergeben und den Empfang quittieren lassen.

Was in der Kündigung steht

Ihr Name und Ihre Anschrift als Absender
Empfänger, „z. Hd.“-Zeile und Anschrift
Handelsregisternummer oder USt-IdNr. des Unternehmens
Ort und Datum des Schreibens
Die Betreffzeile mit Vertragsdatum und Vertrags-, Kunden- oder Personalnummer
Der Zustellungsvermerk
Der Kündigungssatz mit der Vorschrift Ihrer Vertragsart
Die hilfsweise erklärte ordentliche Kündigung
Der wichtige Grund in der fristlosen Variante
Der Fristen-Absatz mit § 573c BGB, § 622 BGB oder den Vertragsbedingungen
Der Form-Absatz mit § 623 BGB, § 568 BGB oder § 312k BGB
Die Bitte um eine Kündigungsbestätigung
Der rechtliche Hinweis zu Zugang, Zustellung und Vertretung
Unterschriftsfeld und Empfangsbestätigung des Empfängers
KÜNDIGUNG DES ARBEITSVERTRAGS

Jonas Brandt Skalitzer Straße 68, 10997 Berlin

NORDLICHT MEDIENTECHNIK GMBH

z. Hd. Frau Dr. Katharina Vogt, Personalleitung

Lindenstraße 14, 10969 Berlin

Handelsregisternummer oder USt-IdNr.: HRB 123456 B, Amtsgericht Charlottenburg

Berlin, den 2. September 2026
Betreff: Kündigung des Arbeitsvertrags vom 1. März 2021 (Personalnummer 4471)
Zustellung: Persönliche Übergabe gegen Empfangsbestätigung, Einwurf im Beisein eines Zeugen oder Einschreiben mit Rückschein

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich als Arbeitnehmer das zwischen uns bestehende Arbeitsverhältnis, begründet durch den Arbeitsvertrag vom 1. März 2021 über die Tätigkeit als Mediengestalter am Standort Berlin, ordentlich und fristgerecht zum 31. Oktober 2026. Hilfsweise kündige ich zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Einen Grund muss ich für diese Kündigung nicht angeben.

KÜNDIGUNGSFRISTEN IM ARBEITSVERHÄLTNIS: § 622 Abs. 1 BGB bestimmt, dass das Arbeitsverhältnis „mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats“ gekündigt werden kann. Die gestaffelten längeren Fristen des § 622 Abs. 2 BGB — ein Monat nach zwei Jahren, zwei Monate nach fünf, drei nach acht, vier nach zehn, fünf nach zwölf, sechs nach fünfzehn und sieben Monate nach zwanzig Jahren Bestehen des Arbeitsverhältnisses, jeweils zum Ende eines Kalendermonats — gelten nach dem Wortlaut der Vorschrift „für eine Kündigung durch den Arbeitgeber“. Für die Kündigung durch den Arbeitnehmer bleibt es deshalb grundsätzlich bei den vier Wochen des Absatzes 1. Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, beträgt die Frist nach § 622 Abs. 3 BGB zwei Wochen. WICHTIG: Ein Tarifvertrag kann nach § 622 Abs. 4 BGB abweichende Regelungen treffen und tut das häufig, und einzelvertraglich können längere Fristen vereinbart werden (§ 622 Abs. 5 Satz 2 BGB), wobei für die Kündigung durch den Arbeitnehmer nach § 622 Abs. 6 BGB keine längere Frist vereinbart werden darf als für die Kündigung durch den Arbeitgeber. Es gibt daher keine Zahl, die für alle gilt. Die für mich maßgebliche Frist lautet: vier Wochen zum Ende eines Kalendermonats. Das Arbeitsverhältnis endet danach zum 31. Oktober 2026. Diese Vorlage berechnet weder Frist noch Termin; beide sind von mir eingetragen und an Arbeitsvertrag und Tarifvertrag zu prüfen.

FORM — § 623 BGB, DER HÄUFIGSTE FEHLER: „Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Auflösungsvertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; die elektronische Form ist ausgeschlossen.“ Schriftform bedeutet nach § 126 Abs. 1 BGB die eigenhändige Namensunterschrift auf dem Originalschreiben. Eine Kündigung per E-Mail, als PDF-Anhang, als Scan, per Fax, per Messenger-Nachricht oder mit einer elektronischen Signatur wahrt diese Form NICHT und ist nach § 125 Satz 1 BGB nichtig — nicht bloß fehlerhaft, sondern von Anfang an unwirksam, sodass das Arbeitsverhältnis unverändert weiterläuft. Das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz hat daran nichts geändert: es hat zum 1. Januar 2025 an anderer Stelle die Textform geöffnet, § 623 BGB aber unberührt gelassen. Dieses Schreiben ist deshalb auszudrucken, handschriftlich zu unterschreiben und im Original zu übergeben oder zu versenden.

KÜNDIGUNGSBESTÄTIGUNG: Bitte bestätigen Sie mir den Zugang dieser Kündigung und den Termin, zu dem das Vertragsverhältnis endet, schriftlich. Außerdem bitte ich um ein qualifiziertes Zeugnis, auf das ich nach § 109 Abs. 1 Satz 3 GewO einen Anspruch habe, und um die Herausgabe meiner Arbeitspapiere.

Bitte bestätigen Sie den Empfang dieses Schreibens auf dem beiliegenden Zweitexemplar mit Datum und Unterschrift; dieses Datum ist der Zugang, an dem sich alle Fristen bemessen.

Mit freundlichen Grüßen


RECHTLICHER HINWEIS

ZUGANG: Eine Kündigung ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung. Nach § 130 Abs. 1 Satz 1 BGB wird sie in dem Zeitpunkt wirksam, „in welchem sie ihm zugeht“ — maßgeblich ist also der ZUGANG beim Empfänger, nicht die Aufgabe zur Post. Wer eine Frist wahren will, muss den Zugang und sein Datum beweisen können.

ZUSTELLUNG: Am sichersten ist die persönliche Übergabe des unterschriebenen Originals gegen eine datierte Empfangsbestätigung, ersatzweise der Einwurf im Beisein eines Zeugen, der den Inhalt kennt. Ein Einschreiben mit Rückschein beweist den Zugang, hat aber einen Nachteil: Wird niemand angetroffen, liegt zunächst nur eine Benachrichtigung im Briefkasten, und der Zugang tritt erst mit der Abholung ein. Für fristgebundene Kündigungen ist die persönliche Übergabe mit Zeugen oder ein Einwurf-Einschreiben deshalb oft die bessere Wahl.

ORDENTLICH ODER FRISTLOS: Die ordentliche Kündigung beendet den Vertrag unter Einhaltung der Kündigungsfrist; Mieter und Arbeitnehmer brauchen dafür keinen Grund. Die außerordentliche fristlose Kündigung beendet ihn sofort, setzt aber einen wichtigen Grund voraus, der im Streitfall bewiesen werden muss; welche Vorschrift dafür gilt, steht oben im Absatz zu Ihrer Vertragsart. Wer fristlos kündigt, sollte immer hilfsweise auch ordentlich kündigen — hält der wichtige Grund nicht, endet der Vertrag dann wenigstens fristgerecht.

UNTERSCHRIFT UND VERTRETUNG: Unterschreibt eine bevollmächtigte Person für Sie, sollte die Vollmachtsurkunde im Original beiliegen. Nach § 174 Satz 1 BGB ist ein einseitiges Rechtsgeschäft eines Bevollmächtigten unwirksam, wenn er keine Vollmachtsurkunde vorlegt und der andere Teil es aus diesem Grunde unverzüglich zurückweist.

ARBEITSLOSENGELD UND MELDEPFLICHT: Wer das Beschäftigungsverhältnis selbst löst, verhält sich nach § 159 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB III versicherungswidrig; ohne wichtigen Grund ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld für eine Sperrzeit, die bei Arbeitsaufgabe nach § 159 Abs. 3 SGB III grundsätzlich zwölf Wochen beträgt. Unabhängig davon verpflichtet § 38 Abs. 1 SGB III dazu, sich spätestens drei Monate vor der Beendigung arbeitsuchend zu melden und, wenn zwischen der Kenntnis des Beendigungszeitpunkts und der Beendigung weniger als drei Monate liegen, innerhalb von drei Tagen nach dieser Kenntnis. Diese Vorlage prüft keinen Anspruch. Und umgekehrt: Wer selbst eine Kündigung ERHÄLT und sich gegen sie wehren will, muss nach § 4 Satz 1 KSchG innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Klage beim Arbeitsgericht erheben — dafür ist dieses Schreiben nicht das richtige Dokument.

KEINE BERECHNUNG: Diese Vorlage berechnet nichts — weder eine Kündigungsfrist noch einen Beendigungstermin noch einen Betrag. Frist und Termin, die oben stehen, sind die von Ihnen eingetragenen. Prüfen Sie sie an Ihrem Vertrag, an einem einschlägigen Tarifvertrag und am Gesetz.

DIE KÜNDIGENDE PERSON — EIGENHÄNDIGE UNTERSCHRIFT
Unterschrift: Jonas Brandt
EMPFANGSBESTÄTIGUNG DES EMPFÄNGERS — NAME, FUNKTION, DATUM UND UNTERSCHRIFT

Häufige Fragen

Kostet die Vorlage etwas, oder ist sie gratis?

Sie ist gratis. Füllen Sie sie aus, passen Sie sie an und laden Sie sie als PDF herunter — ohne Kosten und ohne Anmeldung.

Kann ich die Vorlage bearbeiten und einzelne Sätze modifizieren?

Ja. Ändern Sie jedes Feld und jeden Satz selbst, oder sagen Sie dem Copiloten in normalem Deutsch, was anders sein soll. Sie können die Anzeige außerdem auf Englisch umschalten, wenn Sie das Schreiben zweisprachig prüfen möchten.

Kann ich die Kündigung als PDF herunterladen?

Ja. Die Vorlage erzeugt ein PDF, das Sie ausdrucken, handschriftlich unterschreiben und im Original zustellen.

Wie stelle ich die Kündigung richtig zu?

Entscheidend ist nicht, wann Sie das Schreiben abschicken, sondern wann es ankommt: Nach § 130 Abs. 1 Satz 1 BGB wird eine Kündigung in dem Zeitpunkt wirksam, in welchem sie dem Empfänger zugeht. Am sichersten übergeben Sie das unterschriebene Original persönlich und lassen sich den Empfang mit Datum quittieren, oder Sie werfen es im Beisein eines Zeugen ein, der den Inhalt kennt. Ein Einschreiben mit Rückschein beweist den Zugang, hat aber einen Haken: Wird niemand angetroffen, liegt nur eine Benachrichtigung im Briefkasten, und der Zugang tritt erst mit der Abholung ein — für eine fristgebundene Kündigung kann das einen Monat kosten.

Ist eine mit dieser Vorlage erstellte Kündigung rechtswirksam?

Sie kann es sein, wenn drei Dinge stimmen: die Form, die Frist und der Zugang. Die Form ist der häufigste Fehler — für ein Arbeitsverhältnis verlangt § 623 BGB die Schriftform und schließt die elektronische Form aus, für ein Mietverhältnis verlangt § 568 Abs. 1 BGB die schriftliche Form, und Schriftform heißt nach § 126 Abs. 1 BGB die eigenhändige Namensunterschrift auf dem Original. Die Frist ergibt sich aus Ihrem Vertrag, einem Tarifvertrag und dem Gesetz; diese Vorlage rechnet sie nicht aus. Der Zugang muss beweisbar sein. Wir prüfen Ihren Einzelfall nicht und ersetzen keine Rechtsberatung.

Gilt die Vorlage in ganz Deutschland?

Ja. Das BGB ist Bundesrecht und gilt in allen sechzehn Ländern gleich, von Schleswig-Holstein bis Bayern; die Vorlage funktioniert in Hamburg wie in München, Köln, Leipzig oder Stuttgart. Was sich unterscheidet, ist nicht das Bundesland, sondern Ihr Vertrag und ein etwaiger Tarifvertrag — deshalb fragt die Vorlage Ihre Frist ab, statt eine zu behaupten. Für Beamtinnen und Beamte, Soldaten und andere öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse gelten eigene Vorschriften; dafür ist diese Vorlage nicht gedacht.

Welche Kündigungsfrist gilt für meinen Mietvertrag?

Für Sie als Mieter drei Monate, und zwar unabhängig davon, wie lange Sie schon dort wohnen. § 573c Abs. 1 Satz 1 BGB sagt, dass die Kündigung „spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats“ zulässig ist. Verlängern kann sich nur die Frist des VERMIETERS: nach § 573c Abs. 1 Satz 2 BGB nach fünf und nach acht Jahren seit der Überlassung des Wohnraums um jeweils drei Monate, also auf sechs und dann auf neun Monate. Eine Vereinbarung, die zum Nachteil des Mieters von Absatz 1 abweicht, ist nach § 573c Abs. 4 BGB unwirksam. Für möblierten Wohnraum in der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung (§ 549 Abs. 2 Nr. 2 BGB) gilt nach § 573c Abs. 3 BGB die kürzere Frist bis zum fünfzehnten eines Monats zum Ablauf dieses Monats. Achten Sie außerdem auf einen vertraglichen Kündigungsverzicht, wie er bei Staffelmieten vorkommt.

Welche Kündigungsfrist gilt für meinen Arbeitsvertrag?

Grundsätzlich vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats, § 622 Abs. 1 BGB. Die gestaffelten längeren Fristen des § 622 Abs. 2 BGB — ein Monat nach zwei Jahren bis hin zu sieben Monaten nach zwanzig Jahren — gelten nach dem Wortlaut der Vorschrift „für eine Kündigung durch den Arbeitgeber“; sie verlängern also die Frist Ihres Arbeitgebers, nicht Ihre eigene. In einer vereinbarten Probezeit, längstens für sechs Monate, sind es nach § 622 Abs. 3 BGB zwei Wochen. Und jetzt der Vorbehalt, den jede pauschale Zahl übersieht: Ein Tarifvertrag kann nach § 622 Abs. 4 BGB abweichende Fristen bestimmen und tut das sehr häufig, und einzelvertraglich dürfen längere Fristen vereinbart werden (§ 622 Abs. 5 Satz 2 BGB), wobei für Ihre eigene Kündigung nach § 622 Abs. 6 BGB keine längere Frist gelten darf als für die Ihres Arbeitgebers. Sehen Sie deshalb zuerst in Ihren Arbeitsvertrag und in den Tarifvertrag.

Darf ich meinen Arbeitsvertrag per E-Mail oder WhatsApp kündigen?

Nein, und das ist der teuerste Irrtum in diesem Bereich. § 623 BGB bestimmt, dass die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Auflösungsvertrag der Schriftform bedarf und dass „die elektronische Form ausgeschlossen“ ist. Schriftform heißt nach § 126 Abs. 1 BGB eigenhändige Unterschrift auf dem Originalpapier. Eine E-Mail, ein PDF-Anhang, ein Scan, ein Fax, eine Messenger-Nachricht oder eine qualifizierte elektronische Signatur genügen dem nicht, und die Kündigung ist dann nach § 125 Satz 1 BGB nichtig — nicht bloß fehlerhaft, sondern von Anfang an unwirksam, sodass das Arbeitsverhältnis unverändert weiterläuft. Daran hat sich auch durch die jüngste Digitalisierungswelle nichts geändert: Das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz hat zum 1. Januar 2025 an anderer Stelle die Textform geöffnet, § 623 BGB aber unangetastet gelassen. Drucken, unterschreiben, im Original zustellen.

Wann kann ich fristlos kündigen?

Nur aus wichtigem Grund, und der muss im Streitfall bewiesen werden. Welche Vorschrift gilt, hängt vom Vertrag ab: § 543 Abs. 1 BGB für das Mietverhältnis, § 626 Abs. 1 BGB für das Arbeitsverhältnis und § 314 Abs. 1 BGB für jeden anderen Dauervertrag. Drei Dinge sind dabei entscheidend. Erstens die Frist zur Erklärung: Im Arbeitsverhältnis kann die außerordentliche Kündigung nach § 626 Abs. 2 BGB nur innerhalb von zwei Wochen ab Kenntnis der maßgebenden Tatsachen erfolgen, bei § 314 Abs. 3 BGB innerhalb einer angemessenen Frist. Zweitens die Abmahnung: Beruht der Grund auf einer Pflichtverletzung, ist nach § 314 Abs. 2 BGB in der Regel zuvor eine Abhilfefrist zu setzen oder abzumahnen. Drittens die Begründung: Im Mietrecht ist der wichtige Grund nach § 569 Abs. 4 BGB im Kündigungsschreiben anzugeben. Kündigen Sie deshalb immer hilfsweise auch ordentlich — hält der wichtige Grund nicht, endet der Vertrag dann wenigstens fristgerecht.

Muss ich für ein Online-Abo überhaupt ein Kündigungsschreiben verschicken?

Oft nicht. Wer als Verbraucher einen entgeltlichen Dauervertrag auf einer Webseite abschließen kann, dem muss der Unternehmer nach § 312k Abs. 2 BGB eine Kündigungsschaltfläche mit der Beschriftung „Verträge hier kündigen“ und eine Bestätigungsseite bereitstellen. Ein Klick genügt dann, und der Unternehmer muss Ihnen den Zugang Ihrer Kündigung nach § 312k Abs. 4 BGB sofort auf elektronischem Wege in Textform bestätigen — das ist ein besserer Nachweis als jeder Brief. Fehlt die Schaltfläche, dreht sich der Nachteil um: Nach § 312k Abs. 6 BGB können Sie den Vertrag dann „jederzeit und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist“ kündigen. Ein Schreiben brauchen Sie also vor allem dann, wenn der Vertrag nicht online abschließbar war oder Sie zusätzlich einen Papiernachweis wollen.

Was passiert mit dem Arbeitslosengeld, wenn ich selbst kündige?

Rechnen Sie mit einer Sperrzeit. Wer das Beschäftigungsverhältnis selbst löst, verhält sich nach § 159 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB III versicherungswidrig; liegt dafür kein wichtiger Grund vor, ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld für die Dauer einer Sperrzeit, die bei Arbeitsaufgabe nach § 159 Abs. 3 SGB III grundsätzlich zwölf Wochen beträgt und sich nur unter engen Voraussetzungen verkürzt. Davon unabhängig verpflichtet Sie § 38 Abs. 1 SGB III, sich spätestens drei Monate vor dem Ende arbeitsuchend zu melden und, wenn zwischen der Kenntnis des Beendigungszeitpunkts und dem Ende weniger als drei Monate liegen, innerhalb von drei Tagen nach dieser Kenntnis. Ob in Ihrem Fall ein wichtiger Grund vorliegt, entscheidet die Agentur für Arbeit; diese Vorlage prüft und verspricht dazu nichts.

Verfasst von: Thorben Rasmus IdelGeprüft von: Nahar GevaAktualisiert · 02.09.2026

Quellen: Bürgerliches Gesetzbuch — § 130 Abs. 1 (eine empfangsbedürftige Willenserklärung wird mit dem Zugang wirksam), § 125 Satz 1 (Nichtigkeit bei Formmangel), § 126 Abs. 1 (Schriftform durch eigenhändige Namensunterschrift), § 174 Satz 1 (Zurückweisung des einseitigen Rechtsgeschäfts eines Bevollmächtigten ohne Vollmachtsurkunde), § 312k Abs. 2, 4 und 6 (Kündigungsschaltfläche, Bestätigung in Textform, Kündigung jederzeit und ohne Frist bei fehlender Schaltfläche), § 314 (Kündigung von Dauerschuldverhältnissen aus wichtigem Grund, Abmahnung, angemessene Frist), § 543 Abs. 1 (außerordentliche fristlose Kündigung des Mietverhältnisses), § 549 Abs. 2 Nr. 2 und § 573c (Kündigungsfristen im Wohnraummietrecht: dritter Werktag zum Ablauf des übernächsten Monats, Verlängerung der Vermieterfrist nach fünf und acht Jahren, Unwirksamkeit abweichender Vereinbarungen zum Nachteil des Mieters), § 568 Abs. 1 (schriftliche Form der Kündigung des Mietverhältnisses), § 569 Abs. 4 (Angabe des wichtigen Grundes im Kündigungsschreiben), § 573 Abs. 1 und 3 (berechtigtes Interesse des Vermieters und Begründungspflicht), § 622 (Kündigungsfristen im Arbeitsverhältnis, Staffel für die Kündigung durch den Arbeitgeber, Probezeit, Tarifvorbehalt), § 623 (Schriftform der Kündigung des Arbeitsverhältnisses, elektronische Form ausgeschlossen), § 626 (außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund, Zwei-Wochen-Frist, schriftliche Mitteilung des Grundes auf Verlangen). Gewerbeordnung § 109 Abs. 1 (Zeugnisanspruch). Kündigungsschutzgesetz § 4 Satz 1 (Drei-Wochen-Frist für die Kündigungsschutzklage). Sozialgesetzbuch III § 38 Abs. 1 (Meldung als arbeitsuchend) und § 159 Abs. 1 und 3 (Sperrzeit bei Arbeitsaufgabe). Das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz hat zum 1. Januar 2025 an anderer Stelle die Textform geöffnet, § 623 BGB aber nicht geändert. Prüfen Sie immer Ihren eigenen Vertrag und einen etwaigen Tarifvertrag.

Diese Vorlage dient ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und stellt keine Rechts-, Medizin-, Finanz- oder sonstige Fachberatung dar. Wenden Sie sich in Ihrem konkreten Fall an eine qualifizierte Fachperson.