Empfänger der Kündigung
Ihre Angaben
Der Vertrag
Kündigung, Frist und Termin
Ort und Datum
Jonas Brandt Skalitzer Straße 68, 10997 Berlin
z. Hd. Frau Dr. Katharina Vogt, Personalleitung
Lindenstraße 14, 10969 Berlin
Handelsregisternummer oder USt-IdNr.: HRB 123456 B, Amtsgericht Charlottenburg
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich als Arbeitnehmer das zwischen uns bestehende Arbeitsverhältnis, begründet durch den Arbeitsvertrag vom 1. März 2021 über die Tätigkeit als Mediengestalter am Standort Berlin, ordentlich und fristgerecht zum 31. Oktober 2026. Hilfsweise kündige ich zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Einen Grund muss ich für diese Kündigung nicht angeben.
KÜNDIGUNGSFRISTEN IM ARBEITSVERHÄLTNIS: § 622 Abs. 1 BGB bestimmt, dass das Arbeitsverhältnis „mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats“ gekündigt werden kann. Die gestaffelten längeren Fristen des § 622 Abs. 2 BGB — ein Monat nach zwei Jahren, zwei Monate nach fünf, drei nach acht, vier nach zehn, fünf nach zwölf, sechs nach fünfzehn und sieben Monate nach zwanzig Jahren Bestehen des Arbeitsverhältnisses, jeweils zum Ende eines Kalendermonats — gelten nach dem Wortlaut der Vorschrift „für eine Kündigung durch den Arbeitgeber“. Für die Kündigung durch den Arbeitnehmer bleibt es deshalb grundsätzlich bei den vier Wochen des Absatzes 1. Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, beträgt die Frist nach § 622 Abs. 3 BGB zwei Wochen. WICHTIG: Ein Tarifvertrag kann nach § 622 Abs. 4 BGB abweichende Regelungen treffen und tut das häufig, und einzelvertraglich können längere Fristen vereinbart werden (§ 622 Abs. 5 Satz 2 BGB), wobei für die Kündigung durch den Arbeitnehmer nach § 622 Abs. 6 BGB keine längere Frist vereinbart werden darf als für die Kündigung durch den Arbeitgeber. Es gibt daher keine Zahl, die für alle gilt. Die für mich maßgebliche Frist lautet: vier Wochen zum Ende eines Kalendermonats. Das Arbeitsverhältnis endet danach zum 31. Oktober 2026. Diese Vorlage berechnet weder Frist noch Termin; beide sind von mir eingetragen und an Arbeitsvertrag und Tarifvertrag zu prüfen.
FORM — § 623 BGB, DER HÄUFIGSTE FEHLER: „Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Auflösungsvertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; die elektronische Form ist ausgeschlossen.“ Schriftform bedeutet nach § 126 Abs. 1 BGB die eigenhändige Namensunterschrift auf dem Originalschreiben. Eine Kündigung per E-Mail, als PDF-Anhang, als Scan, per Fax, per Messenger-Nachricht oder mit einer elektronischen Signatur wahrt diese Form NICHT und ist nach § 125 Satz 1 BGB nichtig — nicht bloß fehlerhaft, sondern von Anfang an unwirksam, sodass das Arbeitsverhältnis unverändert weiterläuft. Das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz hat daran nichts geändert: es hat zum 1. Januar 2025 an anderer Stelle die Textform geöffnet, § 623 BGB aber unberührt gelassen. Dieses Schreiben ist deshalb auszudrucken, handschriftlich zu unterschreiben und im Original zu übergeben oder zu versenden.
KÜNDIGUNGSBESTÄTIGUNG: Bitte bestätigen Sie mir den Zugang dieser Kündigung und den Termin, zu dem das Vertragsverhältnis endet, schriftlich. Außerdem bitte ich um ein qualifiziertes Zeugnis, auf das ich nach § 109 Abs. 1 Satz 3 GewO einen Anspruch habe, und um die Herausgabe meiner Arbeitspapiere.
Bitte bestätigen Sie den Empfang dieses Schreibens auf dem beiliegenden Zweitexemplar mit Datum und Unterschrift; dieses Datum ist der Zugang, an dem sich alle Fristen bemessen.
Mit freundlichen Grüßen
ZUGANG: Eine Kündigung ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung. Nach § 130 Abs. 1 Satz 1 BGB wird sie in dem Zeitpunkt wirksam, „in welchem sie ihm zugeht“ — maßgeblich ist also der ZUGANG beim Empfänger, nicht die Aufgabe zur Post. Wer eine Frist wahren will, muss den Zugang und sein Datum beweisen können.
ZUSTELLUNG: Am sichersten ist die persönliche Übergabe des unterschriebenen Originals gegen eine datierte Empfangsbestätigung, ersatzweise der Einwurf im Beisein eines Zeugen, der den Inhalt kennt. Ein Einschreiben mit Rückschein beweist den Zugang, hat aber einen Nachteil: Wird niemand angetroffen, liegt zunächst nur eine Benachrichtigung im Briefkasten, und der Zugang tritt erst mit der Abholung ein. Für fristgebundene Kündigungen ist die persönliche Übergabe mit Zeugen oder ein Einwurf-Einschreiben deshalb oft die bessere Wahl.
ORDENTLICH ODER FRISTLOS: Die ordentliche Kündigung beendet den Vertrag unter Einhaltung der Kündigungsfrist; Mieter und Arbeitnehmer brauchen dafür keinen Grund. Die außerordentliche fristlose Kündigung beendet ihn sofort, setzt aber einen wichtigen Grund voraus, der im Streitfall bewiesen werden muss; welche Vorschrift dafür gilt, steht oben im Absatz zu Ihrer Vertragsart. Wer fristlos kündigt, sollte immer hilfsweise auch ordentlich kündigen — hält der wichtige Grund nicht, endet der Vertrag dann wenigstens fristgerecht.
UNTERSCHRIFT UND VERTRETUNG: Unterschreibt eine bevollmächtigte Person für Sie, sollte die Vollmachtsurkunde im Original beiliegen. Nach § 174 Satz 1 BGB ist ein einseitiges Rechtsgeschäft eines Bevollmächtigten unwirksam, wenn er keine Vollmachtsurkunde vorlegt und der andere Teil es aus diesem Grunde unverzüglich zurückweist.
ARBEITSLOSENGELD UND MELDEPFLICHT: Wer das Beschäftigungsverhältnis selbst löst, verhält sich nach § 159 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB III versicherungswidrig; ohne wichtigen Grund ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld für eine Sperrzeit, die bei Arbeitsaufgabe nach § 159 Abs. 3 SGB III grundsätzlich zwölf Wochen beträgt. Unabhängig davon verpflichtet § 38 Abs. 1 SGB III dazu, sich spätestens drei Monate vor der Beendigung arbeitsuchend zu melden und, wenn zwischen der Kenntnis des Beendigungszeitpunkts und der Beendigung weniger als drei Monate liegen, innerhalb von drei Tagen nach dieser Kenntnis. Diese Vorlage prüft keinen Anspruch. Und umgekehrt: Wer selbst eine Kündigung ERHÄLT und sich gegen sie wehren will, muss nach § 4 Satz 1 KSchG innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Klage beim Arbeitsgericht erheben — dafür ist dieses Schreiben nicht das richtige Dokument.
KEINE BERECHNUNG: Diese Vorlage berechnet nichts — weder eine Kündigungsfrist noch einen Beendigungstermin noch einen Betrag. Frist und Termin, die oben stehen, sind die von Ihnen eingetragenen. Prüfen Sie sie an Ihrem Vertrag, an einem einschlägigen Tarifvertrag und am Gesetz.
Empfänger der Kündigung
An wen die Kündigung geht: Name, Ansprechpartner und Anschrift.