Gläubiger
Schuldner
Die Forderung
Zahlungen und Zinsen
Das Schreiben
Elektro Wagner GmbH Industriestraße 14, 30179 Hannover
Lindener Marktplatz 7, 30449 Hannover
Sehr geehrte Damen und Herren,
für die folgende Leistung haben wir Ihnen die Rechnung Nr. 2026-0847 vom 10. August 2026 über 1.450 € gestellt, die Ihnen am 12. August 2026 zugegangen ist: Lieferung und Installation einer Wallbox nach Auftrag vom 3. August 2026. Die Rechnung nennt als Zahlungsziel den 26. August 2026. Ein Zahlungseingang ist bis heute nicht vollständig festzustellen.
Ihre Teilzahlung vom 4. September 2026 über 450 € haben wir erhalten. Rechnerisch verbleiben damit 1.000 €. Bitte beachten Sie, dass eine Teilzahlung nach § 367 Abs. 1 BGB ZUNÄCHST AUF DIE KOSTEN, DANN AUF DIE ZINSEN und erst ZULETZT auf die Hauptforderung angerechnet wird; die offene Hauptforderung kann deshalb höher sein als dieser Differenzbetrag. Eine abweichende Tilgungsbestimmung berechtigt uns nach § 367 Abs. 2 BGB, die Annahme der Leistung abzulehnen.
ZUM VERZUG — BITTE BEACHTEN SIE DIESEN PUNKT: Die 30-Tage-Regel des § 286 Abs. 3 Satz 1 BGB greift hier NICHT. Sie gilt gegenüber einem Schuldner, der Verbraucher ist, nach dem Wortlaut der Vorschrift „nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung oder Zahlungsaufstellung besonders hingewiesen worden ist", und ein solcher Hinweis war nach Ihren Angaben in der Rechnung nicht enthalten. Der Verzug tritt deshalb erst mit dem Zugang DIESES Schreibens ein (§ 286 Abs. 1 BGB) — und erst ab diesem Zeitpunkt laufen Verzugszinsen.
ZU DEN ZINSEN: Eine Geldschuld ist während des Verzugs zu verzinsen. Der Verzugszinssatz beträgt nach § 288 Abs. 1 Satz 2 BGB FÜNF Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Die neun Prozentpunkte des § 288 Abs. 2 BGB gelten hier nicht, weil sie Entgeltforderungen aus Rechtsgeschäften voraussetzen, an denen KEIN Verbraucher beteiligt ist. Welcher Basiszinssatz gilt, gibt die Deutsche Bundesbank nach § 247 BGB zum 1. Januar und zum 1. Juli im Bundesanzeiger bekannt; wir nennen hier bewusst keine Zahl, weil sie sich halbjährlich ändern kann. Von Zinsen sind nach § 289 Satz 1 BGB keine Verzugszinsen zu entrichten.
ZUR PAUSCHALE: Die Pauschale von 40 Euro nach § 288 Abs. 5 BGB wird hier NICHT geltend gemacht. Der Anspruch besteht nach dem Wortlaut der Vorschrift nur, wenn der Schuldner einer Entgeltforderung KEIN VERBRAUCHER ist.
Wir bitten Sie, den offenen Betrag von 1.000 € bis zum 5. Oktober 2026 auf das Konto DE21 3005 0110 0000 1234 56 zu überweisen und bei der Überweisung die Rechnungsnummer anzugeben. Der von Ihnen gewählte Tag fiel auf einen Sonnabend oder Sonntag; nach § 193 BGB tritt an seine Stelle der nächste Werktag. Gesetzliche Feiertage sind Ländersache und teilweise beweglich, deshalb ist der genannte Tag der frühestmögliche.
Sollte die Zahlung nicht fristgerecht eingehen, behalten wir uns vor, das gerichtliche Mahnverfahren einzuleiten und einen Mahnbescheid zu beantragen. Dessen Zustellung hemmt nach § 204 Abs. 1 Nr. 3 BGB die Verjährung und steht nach § 286 Abs. 1 Satz 2 BGB einer Mahnung gleich.
Mit freundlichen Grüßen
MAHNSTUFEN SIND KEIN GESETZ. Das Bürgerliche Gesetzbuch kennt weder eine erste, zweite oder dritte Mahnung noch eine vorgeschriebene Reihenfolge: Die Wörter „Mahnstufe", „Mahngebühr", „Mahnkosten" und „Mahnpauschale" kommen im gesamten BGB nicht vor. Maßgeblich ist allein der Verzug nach § 286 BGB, und dafür genügt EINE Mahnung — bei einem kalendermäßig bestimmten Termin ist nicht einmal die nötig. Die Bezeichnung dieses Schreibens ändert an Ihren Rechten und Pflichten nichts.
ZU MAHNGEBÜHREN. Eine gesetzliche Gebühr für das Schreiben einer Mahnung gibt es nicht. Ersatzfähig ist nach § 288 Abs. 4 BGB ein weiterer Schaden, der DURCH den Verzug entsteht. Die Kosten der ERSTEN Mahnung gehören nach unserer Lesart des § 286 Abs. 1 BGB nicht dazu, weil der Verzug in diesem Fall erst durch sie eintritt — es gab ihn also noch nicht, als die Kosten entstanden. Dieses Schreiben berechnet deshalb keine Mahngebühr.
ZUR VERJÄHRUNG, und dies ist der Punkt, der am meisten kostet: Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre (§ 195 BGB) und beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den Umständen Kenntnis erlangt (§ 199 Abs. 1 BGB). Nach den Angaben in diesem Schreiben endet sie mit Ablauf des 31. Dezember 2029. DIESE MAHNUNG HÄLT DIE VERJÄHRUNG NICHT AN. Das BGB zählt in § 204 auf, was sie hemmt — darunter die Erhebung der Klage und die Zustellung des Mahnbescheids im Mahnverfahren (Abs. 1 Nr. 3) —, und in § 203 die schwebenden Verhandlungen; eine außergerichtliche Mahnung steht in keiner dieser Listen. Dass § 193 BGB den letzten Tag der Verjährungsfrist nicht auf den nächsten Werktag schiebt, ist unsere Lesart seines Wortlauts, der eine Willenserklärung oder eine Leistung voraussetzt. Nach Eintritt der Verjährung ist der Schuldner nach § 214 Abs. 1 BGB berechtigt, die Leistung zu verweigern.
WENN SIE DIE FORDERUNG FÜR UNBERECHTIGT HALTEN oder bereits gezahlt haben, melden Sie sich bitte umgehend und legen Sie den Zahlungsnachweis vor. Nach § 286 Abs. 4 BGB kommt der Schuldner nicht in Verzug, solange die Leistung infolge eines Umstands unterbleibt, den er nicht zu vertreten hat.
Gläubiger
Ob Sie Unternehmer sind, entscheidet über den höheren Zinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB).